Wie das Bundespatentgericht heute offiziell bekanntgab, betrachtet es einzelne Buchstaben — hier: das M — als Wortmarke für schutzfähig. BMW möchte das M in der Produktklasse „Sportwagen“ ganz für sich haben, und das Patentgericht sieht darin kein Problem, da das M „zum einen unterscheidungskräftig“ sei, „da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung“ für die beantragte Produktklasse beimesse. Zum anderen sei der Buchstabe „auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig“ — mit anderen Worten: Niemand brauche diesen Buchstaben unbedingt zur Beschreibung eines Sportwagens. Weiterlesen