In den Kommentaren zu meinem Beitrag zu Adels- und akademischen Titeln hatte ich etwas voreilig einen Nachtrag zur deren tatsächlicher Verwendung versprochen, und da die Grünen nun den Doktortitel aus dem Personalausweis streichen wollen, ist es höchste Zeit, diesen Nachtrag Wirklichkeit werden zu lassen.
Zunächst will ich noch einmal kurz die Sach- und Rechtslage zu akademischen Graden und Adelstiteln zusammenfassen, die ich in meinem letzten Beitrag ausführlicher dargestellt hatte (Punkt 1 übernehme ich dabei weitgehend wörtlich aus meinem aktuellen Parallelbeitrag bei DE PLAGIO):
Akademische Grade existieren und dürfen von ihren Inhabern öffentlich geführt werden — auf Visitenkarten und Briefpapier, auf Praxis- und Firmenschildern und natürlich auf Wahlplakaten. Das gilt nicht nur für den Doktorgrad, sondern auch für den BA, den MA, den Dipl. usw. Tatsächlich ist es in Deutschland relativ unüblich, Grade öffentlich zu führen — den BA und MA führt kaum jemand (außer vielleicht auf einer universitären Webseite). Der Dr. wird schon häufiger geführt — von Wissenschaftler/innen aber häufig nur im universitären Kontext, und von vielen gar nicht. Am Durchgängigsten scheint mir der Dipl.-Ing. geführt zu werden.
Etwas verwirrend ist nun die Tatsache, dass der Doktorgrad als einziger akademischer Grad im Personalausweis und im Reisepass eingetragen werden kann (aber nicht muss). Das führt zu viel Verwirrung bezüglich der Frage, ob er damit zu einem „Namensbestandteil“ wird (Antwort: im rechtlichen Sinne nicht, im Alltagsverständnis sicher). Die Frage ist aber ohnehin nebensächlich, da sie keinerlei Auswirkungen auf das öffentliche Führen des Grades hat. Ich kann einen Grad führen oder auch nicht, egal, ob ich ihn im Personalausweis stehen habe oder nicht.
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