Der Verein Deutsche Sprache ist ein sprachpuristischer und kulturprotektionistischer Verein, dessen Hauptanliegen darin besteht, englische Fremdwörter und den Einfluss des Englischen generell zu bekämpfen. Daneben verfolgt er aber seit vielen Jahren auch das Ziel, den Artikel 22 des Grundgesetzes, der die Hauptstadt und die Farben der Staatsflagge regelt, um den Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ zu ergänzen. In den letzten Jahren hat der VDS sich mit einer Reihe prominenter Politiker zusammengetan, sie diese Forderung unterstützen, darunter wichtige Meinungsmacher wie Bundestagspräsident Norbert Lammert und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse. Im Jahr 2008 fasste sogar der CDU-Parteitag einen entsprechenden Beschluss. Es ist also durchaus denkbar, dass der VDS sein Anliegen mittelfristig durchsetzen wird.
Der VDS argumentiert immer sehr zurückhaltend [vgl. den Text der VDS-Petition] und bezieht sich vorrangig auf den Wunsch, die deutsche Sprache durch eine Aufnahme ins Grundgesetz „als Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen und als ein Grundmerkmal zur Identifikation“ zu würdigen. In öffentlichen Äußerungen machen Vertreter des VDS aber auch deutlich, dass mit der Petition sprachpuristische Motive verfolgt werden [siehe Sprachlog, Warum die Idee einer Staatssprache Deutsch nicht harmlos ist].
Ende 2010 gewann der VDS mit der Bild-Zeitung ein Medienpartner mit einer großen Macht über die öffentliche Meinung, und die Bild-Zeitung ist weniger zurückhaltend. Sie scheut vor Populismus nicht zurück und schreibt unter Anderem: „Ich will keine Zuwandererfamilien, die sich bis in die dritte Generation weigern, die Sprache des Landes korrekt zu lernen, in dem sie leben!” Das will natürlich niemand, aber tatsächlich gibt es solche Zuwandererfamilien auch gar nicht. Es ist zwar richtig, dass es zum Zeitpunkt der Einschulung Kinder mit Migrationshintergrund gibt, die in ihrer deutschen Sprachentwicklung etwas hinter anderen Kindern liegen, aber diese Kinder holen die Defizite natürlich in kurzer Zeit auf. Indem man so tut, als lebten in Deutschland nennenswerte Zahlen von Menschen, die sich aktiv weigern, Deutsch zu lernen, baut man ein Schreckgespenst auf, um die eigenen Ziele durchzusetzen [siehe Sprachlog, Die vielstimmige Gesellschaft und ihre Feinde].
Selbst bei oberflächlichem Nachdenken müsste klar sein, dass man mit dem Grundgesetz weder Lehnwörter bekämpfen, noch Sprachkenntnisse erzwingen kann. Es gibt auch sonst keinen Grund, das Deutsche als Landessprache festzuschreiben, denn vor Gericht und bei Behörden ist die Deutsche Sprache sowieso als Amtssprache festgelegt (siehe z.B. [Bremer Sprachblog, Amtssprache Deutsch] und [Sprachlog: Außenstelle, Nachtrag zum Petitionsaufruf]).
Eine Grundgesetzänderung hätte also keine unmittelbar notwendigen praktischen Konsequenzen für den Status des Deutschen in der Interaktion zwischen Staat und Gesellschaft. Sie würde aber sehr wohl eine Grundlage für Gesetzesvorhaben wie die Folgenden bieten, die immer wieder von Befürwortern einer verfassungsrechtlich verankerten Staatssprache erwähnt werden (siehe Sprachlog, Warum die Idee einer Staatssprache Deutsch nicht harmlos ist]:
- Verbote von „Anglizismen“ im öffentlichen Raum (z.B. gefordert von Ministerpräsident Peter Müller);
- Verbote von Migrantensprachen auf Schulhöfen (z.B. gefordert von Bundestagspräsident Norbert Lammert);
- Verdrängung von Migrantensprachen aus dem öffentlichen Raum (z.B. angeregt von Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes).
Das unterschwellig fremdenfeindliche Potenzial einer Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz zeigt sich deutlich in der Diskussion um die Gegenpetition [zusammegestellt z.B. in Frischer Wind, Eine unterstützenswerte Petition].
Außerdem würde eine im Grundgesetz festgeschriebene Staatssprache in die Freiheit der Bundesländer eingreifen, neben dem Deutschen auch andere Amtssprachen zu erlauben. So haben im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland neben dem Deutschen auch das Friesische und in Brandenburg und Sachsen das Sorbische den Status einer Amtssprache, Schleswig-Holstein gesteht außerdem der dänischsprachigen Minderheit umfassende sprachliche Rechte zu [siehe noch einmal Bremer Sprachblog, Amtssprache Deutsch].
Die Befürworter einer Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz behaupten manchmal paradoxerweise, dass sie damit die sprachliche Vielfalt unterstützen möchten. Damit zeigen sie aber lediglich, dass ihnen die tatsächliche sprachliche Vielfalt in Deutschland völlig unbekannt ist [vgl. Sprachlog, Die Sprachen der Bundesrepublik sind…].
In der Gegenpetition „Keine Aufnahme der Deutschen Sprache ins Grundgesetz“ wird der Deutschen Bundestag aufgefordert, sich gegen eine Grundgesetzänderung auszusprechen, weil die deutsche Sprache keinen Schutz braucht, weil die derzeitigen gesetzlichen Regelungen völlig ausreichen und weil eine Festlegung im Grundgesetz ein Signal der Abschottung und der Ausgrenzung wäre [siehe Sprachlog, Für eine vielstimmige Gesellschaft].
In der Gegenpetition werden also keine politischen Forderungen erhoben und es sollen keine Interessen einzelner Gruppen geschützt werden. Es soll schlicht und einfach der jetzige Zustand beibehalten werden, bei dem das Grundgesetz zur Frage der Landessprache schweigt und amtliche Regelungen dort erfolgen, wo sie hingehören — in Verwaltungsgesetzen. Bisher haben knapp 3000 Menschen die Petition mitgezeichnet, darunter Mitglieder aller im Bundestag vertretenen Parteien).
Ich bitte hier noch einmal darum, die Petition auf den letzten Metern zum Ziel noch zu unterstützen. Wer immer noch Gegenargumente im Kopf hat, dem möchte ich hier Susanne Flachs sachliche und fachlich kompetente Demontage der wichtigesten Argumente der Befürworter einer Staatssprache empfehlen [*/ˈdɪːkæf/, Warum Deutsch nicht ins Grundgesetz gehört].
Noch einmal: Die Petition kann nur noch bis zum 3. März 2011 auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden.
[Dieser Beitrag erschien ursprünglich im alten Sprachlog auf den SciLogs. Die hier erschienene Version enthält möglicherweise Korrekturen und Aktualisierungen. Auch die Kommentare wurden möglicherweise nicht vollständig übernommen.]
Sprachpurismus
“Der Verein Deutsche Sprache ist ein sprachpuristischer und kulturprotektionistischer Verein […]”
Laut Wikipedia
http://de.wikipedia.org/…prachpurismus#Gegenwart
ist Sprachpurismus ein Anachronismus. Alleine die Existenz dieses Beitrags (dem ich uneingeschränkt zustimme) zeigt aber, dass dem nicht so ist — selbst wenn diese Bezeichnung (Sprachpurismus) nur von der einen Seite verwendet wird, kann es sich um keinen Anachronismus handeln. Auf die Gefahr hin Siwoti-Aktionismus zu verbreiten, sollte vielleicht doch ein Experte der “Unterwanderung” von Wikipedia durch den VDS einhalt gebieten…
Auch die Hochbahn macht jetzt mit…
Ich habe heute auf einem Hamburger Bus folgende Aufschrift gesehen: (in etwa) Denglisch ist fast so Schlimm wie Autofahren. (Und dann wörtlich) *Unsere Bussprüche sind vom VDS zertifiziert
Ich war ein wenig schockiert und habe mich gefragt, woher der VDS das Recht auf die Zertifizierung von Buswerbung nimmt.
Wikipedia sagt dazu folgendes: “Der Verein verkauft seit 2009 ein Sprachsiegel für „klares, logisches, treffendes Deutsch“. Das Prüfungszertifikat kann für Produkte und digitale oder gedruckte Medien beantragt werden.”
@ StudiHH
Sprachsiegel für digitale Medien? Es wäre doch witzig, wenn man dieses Blog vom VDS zertifizieren ließe. Hier ist in aller Regel klares, treffendes Deutsch zu lesen.
cui bono
Sieh an. Dann käme eine forcierte Deutschtümelei deren kommerziellen Interessen entgegen. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
Welchen Vorteil versprechen sich die Hamburger Verkehrsbetriebe denn von solch einer Kooperation? Wenn ich keine Lust auf Busfahren habe, dann fahre ich doch nicht eher Bus, weil die Außenwerbung VDS-zertifiziert ist. Wie viele Leute außerhalb dieses Blogs kennen den VDS überhaupt? So medienwirksam treibt er sein Unwesen ja dann auch noch nicht.
Examen ungültig?
Jetzt sollte die Hausarbeit für Guttenbergs Examen durch den Teil der Bevölkerung überprüft werden, der noch auf Wissenschaftlichkeit vertraut.
Dann wird sich herausstellen, ob er schon wusste, wie man korrekt zitiert, oder ob ihm auch der Hochschulabschluss aberkannt werden muss.
Norbert Lammert
Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutsches Bundestages, äußerte sich in dieser http://forum.vds-ev.de/viewtopic.php?TopicID=4347 , wie ich finde, bemerkenswerten Rede u.a. auch über die Aktion “Deutsch ins Grundgesetz”.
Auch wenn man nicht weiß, ob wenigstens sein Doktortitel verdient ist, die Rede immerhin 20 Minuten dauert (Die meisten Menschen hören sich selbst am liebsten reden und können/wollen anderen nicht zuhören) und er auch noch ein Politker ist (und für den ein oder anderen vielleicht sogar in der falschen Partei), empfehle ich, diesem Menschen einfach einmal unvoreingenommen. zuzuhören.
Auch wenn mein Blog eher ein “Privatblog” ist und sich normalerweise nur zu etwa vielleicht 40 % um Sprache(n) dreht, so hoffe ich doch, die Petition doch ein wenig noch unterstützen zu können, und wenn’s nur 3, 4 Leute sind, die dazukommen (die Mehrheit meiner Leser haben vermutlich eh schon mitgezeichnet).
http://n‑true.livejournal.com/566167.html
Viele Grüße aus Südchina,
— André
Buswerbung
Der VDS hat für die Buswerbung offenbar kein Geld bekommen:
http://www.abendblatt.de/…s‑Alter-entspannt.html
Die Aktion ist …
verdient gescheitert.
Kamen für die VDS-Aktion schon nur 5.000 Stimmen zusammen, und das war schon blamabel genug, ging der Gegenaufruf sogar regelrecht unter (ähnlich dem Wettbewerb “Anglizismus des Jahres”).
Gescheitert ist damit im übrigen auch der Versuch, nicht vorhandene Gefahren zu beschwören. Don Quichotte lässt grüßen.
@ Klausi
Naja, ein Teil der angeblich nicht vorhandenen Gefahren wird gerade durchs Dorf getrieben:
CDU/CSU und FDP wollen gerade erst das Ausländerrecht dahingehend verschärfen, dass die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für bestimmte Ausländer an das Bestehen einer Sprachprüfung geknüpft werden soll. (Ob dann auch ausreichend Sprachkurse angeboten werden und wie die finanziert werden sollen haben sie, glaube ich, nicht erwähnt.)
Mit “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch” im Grundgesetz wäre diese Forderung noch leichter durchzusetzen, und die Akteure sähen sich wahrscheinlich ermutigt, es dabei nicht zu belassen.
Was wäre denn so verwerflich…
… oder gar fremdenfeindlich daran zu verlangen, dass man vor dem Erhalten einer Aufenthaltsgenehmigung eine Sprachprüfung ablegt? Ich halte es grundsätzlich schon für gar keine schlechte Idee, die Sprache des Landes zu lernen, in dem man bleiben möchte. Zur Not auf eigene Kosten.