Werden unsere literarisch hochwertigen Intros eigentlich von irgendwem gelesen? Werden unsere literarisch hochwertigen Intros eigentlich von irgendwem gelesen? Werden unsere literarisch hochwertigen Intros eigentlich von irgendwem gelesen? Werden unsere literarisch hochwertigen Intros eigentlich von irgendwem gelesen? Viel Spaß!
- Einen Asylantrag darf jede/r stellen und jede/r hat das Recht auf dessen Prüfung. „Asylmissbrauch“ ist deshalb qua Definition nicht möglich — diese schlichte, aber oft übersehene Logik erklärt Karamba Diaby, MdB, in einem Gastkommentar in DIE ZEIT und erklärt, warum es deshalb gefährlich ist, den Begriff zu benutzen.
- Update des Asylkritik-Kritik-Updates: Anatol hat für DER STANDARD unter „Ein Unwort für Untaten“ einen Gastkommentar geschrieben und wurde von DEUTSCHLANDFUNK und RBB interviewt.
- Warum Tweets von Männern häufiger retweetet werden, als die von Frauen? Männer verwenden Hashtags als Schlagwörter, während Frauen sie eher für expressive Kommentare verwenden. #lol #coolresearch
- Wenn Sie die Überschrift nicht ganz so ernst nehmen: „Haha has killed lol” — Facebook hat Statusmeldungen nach haha, hehe, hehehehehe, hahahahaha, lol und die Verwendung von Emoji untersucht. James Vincent THE VERGE fasst zusammen. DIE ZEIT setzt sich noch etwas differenzierter mit funktionalen Unterschieden zwischen lol und haha auseinander.
- Google & Alphabet: Ben Zimmer kommentiert und analysiert im WALL STREET JOURNAL die Etymologie und Symbolik. Etwas kritischer sieht das Matthias Heine in DIE WELT, kommt aber auch zum Schluss: Irgendwie eine Hommage an die Schriftkultur, trotz „Selbstvergottung“.
- Oy, for all ya syntax geeks and lovers of the quirkiness of a‑adjectives: „The bizarre syntax of sexiest man alive“ von Arika Okrent.
Ja. Ja. Ja. Ja. Danke!
Wenn ich hier vor Nathalie angekommen wäre, hätte ich auch so geantwortet…
Vielen Dank und schönen Rest-Sonntag!
Danke auch! Der Artikel zum Sexiest Man Alive ist sehr unterhaltsam, wen auch schon etwas älter, oder? (November 27, 2014)
Die Redaktion ist gerührt!
@David: jupp, ist mir gar nicht aufgefallen, ich kannte das noch nicht.
Susanne, mir ist auch die Webseite “The Week” neu — scheint mir aber sehr lesenswert. In diesem Sinne auch noch mal danke für die wöchentlichen Linktipps, die ich per RSS lese.
Zum Asylmissbrauch: Ich finde ja, gerade wenn jemand etwas so Wichtiges und Lobenswertes zu sagen versucht wie Karamba Diaby, dem ich eigentlich aus vollem Herzen zustimme, ist es umso schmerzhafter, wenn jemand dabei so übers Ziel hinaus schießt und dann letzten Endes Quatsch schreibt, dem ich nicht zustimmen kann.
Denn natürlich ist der Begriff des Asylmissbrauchs ein ekliger Kampfbegriff, und natürlich sollten wir dem widersprechen und erklären, warum er schlimm ist.
Aber die Behauptung, Asylmissbrauch sei nicht mal möglich oder auch nur denkbar, ist so albern falsch, dass ich mir nicht ganz erklären kann, wie so viele Leute, wie mutmaßlich für eine solche Platzierung eines solchen Artikels nötig sind, es für eine gute Idee halten konnten, das so zu veröffentlichen.
Oder verstehe ich den Beitrag nur nicht?
Wie schon von Natalie geschrieben. Ja x und DANKE!!!!!
Ich kann Muriel nur zustimmen. Warum soll es unmöglich sein, durch falsche Angaben zu erreichen, daß ein Asylantrag zu Unrecht durchgeht?
Einkommensteuerbetrug ist ja auch nicht undenkbar, nur weil man eine Steuererklärung abgibt und diese geprüft wird.
Es gibt gute Gründe, das Wort Asylmißbrauch nicht zu verwenden und Leuten, die es verwenden, deshalb Vorwürfe zu machen. Aber daß es etwas beschreibt, was nicht existieren kann, gehört nicht dazu.
“Sexiest Man Alive” works well, but “Sexiest Alive Man” does not. On the other hand, “Sexiest Man Dead” does not work, but “Sexiest Dead Man” does. Where is the problem? I don’t get the point, sorry 🙁
@Ohno: das liegt (vermutlich, zumindest so das Argument) in der Syntax der sogenannten a‑Adjektive (alive, afloat, afraid), die nicht attributiv verwendet werden können (*an afloat boat, *an asleep child). Deshalb ist *sexiest alive man (attributiver Gebrauch von alive) ungrammatisch. Dass *sexiest man dead nicht funktioniert, leitet sich daraus vermutlich nicht direkt ab (weil the man is dead — prädikativer Gebrauch — ja funktioniert), sondern ist eher indirekt darin zu suchen, dass sexiest man XADJ hier ein Mitglied der Kategorie „a‑Adjektive“ erwartet — dazu gehört dead aber nicht. Dass diese Konstruktion vermutlich a‑Adjektive „verlangt“, weshalb hier also afloat, afraid, asleep zu funktionieren scheinen, liegt an der sehr starken idiomatischen Wendung sexiest man alive, quasi dem Prototyp dieser Konstruktion.
@Muriel, foo: Seehofer bezieht sich ganz klar auf die Leute, die einen Antrag stellen, also die, wie er sagt, 40% der Antragsteller „ohne Bleibeperspektive“. Diese haben natürlich und jederzeit das grundgesetzlich garantierte Recht einen Antrag zu stellen, auf dessen Prüfung sie ein Anrecht haben. Darauf bezieht sich die Kritik am Begriff Asylmissbrauch, den es so qua Definition nicht geben kann. Im nächsten Schritt haben wir ein rechtsstaatliches Verfahren, dass den Antrag bewilligt oder eben nicht. Sind die Anträge nach dem deutschen Asylgesetz nicht berechtigt, werden sie abgewiesen.
Es ist eine andere Diskussion, ob Menschen falsche Angaben machen oder gefälschte Pässe vorlegen. Dabei kann es sich um Betrug(sversuche) handeln (die aber genauso aufgespürt und geahndet werden, wie falsche Angaben auf der Steuererklärung oder dem Bafög-Antrag), muss es aber nicht. Wer einen gefälschten Pass vorlegt, muss ja nicht automatisch keinen Asylgrund haben.
Letzteres ist aber meist nicht Teil der Diskussion — zum Glück, denn auch eine derartige Verwendung des Begriffs würde aus einer (vermutlich) sehr kleinen Minderheit die (vermutlich) überwältigende Mehrheit kriminalisieren. Das aber wiederum ist eben Diabys generelles Argument, nämlich, dass so Flüchtlinge grundsätzlich kriminalisiert werden, wenn von „massenhaftem Asylmissbrauch“ gesprochen wird. Und wir sehen, dass da aus der rechten Ecke momentan sehr, sehr wenig (gedankliche) Differenzierung kommt.
@Susanne Flach: Aber wieso bitte kann es denn einen Asylmissbrauch qua definition nicht geben?
Wenn ich einen solchen Antrag stelle in dem Wissen, dass ich kein Asyl brauche, habe ich mein Recht missbraucht. Oder nicht?
@Muriel: noch mal — ob ich berechtigt bin, welches zu bekommen, hat nichts damit zu tun, dass ich das Recht habe, welches zu beantragen. (Und, mit Verlaub, ob jemand „weiß“, kein Asyl zu „brauchen“ ist jetzt eine ziemlich abwegige Argumentation bzw. geht daran vorbei. Ich wusste auch, dass ich keine 30€ Bafög „brauche“, die mir einige Semester lang (nur) zustanden; ich ging davon aus, dass ich mehr „brauche“ — und ob mir überhaupt welches zustand, war unabhängig davon, ob ich das Recht hatte, einen Antrag zu stellen.)
@Susanne Flach: Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Ich bestreite nicht, dass jeder Mensch das Recht hat, Asyl (und auch alles andere) zu beantragen. Wir sind uns da völlig einig. Es hat aber nichts mit dem zu tun, was ich an der Argumentation des verlinkten Artikels kritisiere.
Falls du noch magst, mal anders: Du sagst, dass per definitionem kein Asylmissbrauch möglich ist. Was ist denn deine Definition vom Missbrauch eines Rechts?
Oder kann man nach deiner Vorstellung generell nur Rechte missbrauchen, die man gar nicht hat?
Man kann ein Recht, das man hat, missbrauchen.
Wenn ich den Instanzenzug ausgeschöpft habe, kann ich Verfassungsbeschwerde einlegen. Das ist mein Recht. Offenbar kann ich das missbrauchen, es kann nämlich eine Missbrauchsgebühr festgesetzt werden.
Herr Papier meint, daß sich die Meinungsfreiheit missbrauchen läßt: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article109809586/Missbrauch-der-Meinungsfreiheit.html
Wenn ich (gesund) morgen eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantrage, ist das dann ok? Damit verursache ich der Rentenversicherung Arbeit und damit Kosten, obwohl sonnenklar ist, daß der Antrag abgelehnt wird.
Ich bin der Meinung, daß es falsch ist, wenn jemand einen Asylantrag stellt, obwohl sie nicht politisch verfolgt ist. Allerdings sind daran wir schuld, wenn wir ihr keine sinnvollen anderen Möglichkeiten lassen (weil unser Ausländerrecht großflächig kaputt ist und gegen Artikel 1 GG verstößt).
Herr Seehofer ist ein populistischer, rechtslastiger A..mtsträger. Und sein massenhafter Asylmissbrauch ist je nach Standpunkt erfunden oder von uns verursacht, aber kein sinnvolles Argument in der politischen Debatte unter Demokraten.
Ja, ich lese mir die Intros durch.
“Asylmissbrauch” ist nach meinem Verständnis, wenn jemand zu Unrecht Asyl _gewährt_ bekommt. (Was sollte sonst die Definition sein?) Wenn jemand gerade erst Asyl _beantragt_ und auf ihren oder seinen Bescheid wartet, kann das logischerweise weder “Asylmissbrauch” noch “Asylgebrauch” sein, höchstens “Asylantragsmissbrauch”.
Aber leider ist es nicht per definitionem möglich, zu Unrecht Asyl gewährt zu bekommen, so wie man prinzipiell auch zu Unrecht Bafög bekommen kann, also Bafög-Missbrauch betreibt, wenn die bewilligende Instanz einen Fehler macht. Niemand käme auf die Idee, dass Bafög-Missbrauch per definitionem unmöglich wäre, oder machen deutsche etwa keine Fehler?
Dass Seehofer das Wort zu Unrecht auf Menschen anwendet, die noch gar kein Asyl haben, ist das eine Problem, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass einem ungerechtfertigten Asylantrag stattgegeben wird, das andere. Aber dann sollte man die auch so benennen.
Auch ich halte den Begriff Asylmissbrauch für absolut korrekt, es szellt sich nur die Frage, in welchem Kontext er zutrifft.
Der Begriff Kindesmissbrauch ist hingegen nicht korrekt, denn er setzt voraus, dass es einen gerechtfertigten Gebrauch von Kindern gibt. Gibt es aber nicht.
Oder kürzer:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch
Es ist u.a. rechtsmissbräuchlich, ein Recht einzufordern, das man zwar hat, aber einem keinen denkbaren Vorteil bringt.
Bei Leuten, die in ihrer Heimat sonst erschossen würden, kann man sich den Vorteil denken, aber ein Missbrauch ist nicht per definitionem unmöglich.
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Herr foo@bar.baz,
natürlich haben Sie das Recht, als Gesunder eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Dieser Antrag wird wohl abgelehnt werden, da es selbige nicht mehr gibt.
Sie haben genauso das Recht, an Krebsvorsogeuntersuchungen teilzunehmen, auch wenn Sie keinen Krebs haben. Schaffen Sie sich also gefälligst einen Krebs an, bevor Sie sich darauf untersuchen lassen. Kostet ja Zeit und Geld.
Merken Sie jetzt die Perfidie Ihrer Argumentation bzw. Ihren logischen Fehlschluss?