Das „Unwort des Jahres 2012“ ist Opfer-Abo. Gestern hat die Jury um die Sprachwissenschaftlerin Nina Janich von der Technischen Universität Darmstadt bekannt gegeben, dass man heute auf einer Pressekonferenz das Gewinnerwort bekannt geben wird. Dementsprechend hoch war dann heute morgen die Quote der EIL-Meldungen.
Bei vielen Gewinnerwörtern von Wortwahlen weiß man meistens nicht, wer’s erfundn hat. ((Erfindung irrelevant. Das schlechte Wortspiel war wichtig.)) Hier nicht: im Herbst 2012 wollte son Schweizer Wettermoderator sein Buch unters Volk jubeln. Aber weil es ihm offenbar nicht reichte, der Welt seine persönlichen Erfahrungen mit der deutschen Justiz mitzuteilen, unter(be)stellte er im Umfeld der Buchveröffentlichung (für) Frauen ein kostenloses Opfer-Abo. Was er damit meint? Die „effektive Waffe“ einer ganzen Armee von rachsüchtigen Frauen im „kollektiven Blutrausch“, die sich am Chef „rächen“ wollen oder damit „problemlos“ vom Ex-Partner das Sorgerecht erstreiten können. Kurz: Das Abo beinhaltet die Opferrolle für Täterinnen frei Haus und einen Gutscheincoupon für die Kneippkur durch die deutsche Justiz. Seine Frau setzte noch einen drauf und sprach von einer ganzen „Opferindustrie“, die „weg müsse“.
Moment, jault die innere Stimme, eigentlich soll’s doch um die Wortwahl gehen. Denn die Frage, ob der Wetterfrosch ein Opfer-Opfer ist oder nicht, steht überhaupt nicht zur Debatte; sie [die Frage] ist zumindest für die Gedankenwelt des Wortschöpfers irrelevant.
Wir sind bei Wortwahlen bekanntlich immer eher ein wenig skeptisch. Aber in den vergangenen Jahren hat die Jury zum „Unwort des Jahres“ nicht immer völlig daneben gegriffen (vor allem nicht zu alternativlos). Und auch für 2012 ist die Wahl der Jury im Wortgrunde richtig und die Begründung treffend:
Das Wort „Opfer-Abo“ stellt in diesem Zusammenhang Frauen pauschal und in inakzeptabler Weise unter den Verdacht, sexuelle Gewalt zu erfinden und somit selbst Täterinnen zu sein. Das hält die Jury angesichts des dramatischen Tatbestands, dass nur 5–8 % der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen tatsächlich die Polizei einschalten und dass es dabei in nur bei 3–4 % der Fälle zu einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren kommt, für sachlich grob unangemessen. Das Wort verstößt damit nicht zuletzt auch gegen die Menschenwürde der tatsächlichen Opfer.
Damit entspricht Opfer-Abo den Nominierungskriterien, die sich die Jury gesetzt hat (Kriterium: Menschenwürde). Denn das perfide an der kachelmannschaftlichen Kriegsrhetorik ist die Generalisierung, die Verunglimpfung von Opfern sexueller Gewalt und die krasse Ignoranz gegenüber einer anderen Realität. Auf eine Studie dieser anderen Realität bezieht sich die Jury explizit (BMFSFJ 2012). ((Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 2012. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen. Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Kurzfassung. Berlin & Bonn. [Link]))
Die Frage nach dem Unwort-Status ist also gänzlich unstrittig. Was aber zweifelhaft ist — wenn auf eine zweite Art nicht sogar problematisch — ist die Verbreitung des Begriffs. (Die Frequenz des „Hä?“-Moments im Bekanntenkreis heute morgen war hoch.) Es ist kein Treffer zu finden, der nicht im Zusammenhang mit Kachelmann steht. In Ordnung, damit wäre der Wortschöpfer relativ eindeutig identifiziert (was nicht ausschließt, dass der Begriff so oder so ähnlich in kleinen Kreisen bereits kursierte). Nun ist Frequenz und Verbreitung in der Sprachgemeinschaft ja nicht bei jeder Wahl ein Kriterium und steht bei dieser hier auch nicht sooo im Vordergrund. Aber wie auch in den vergangenen Jahren muss man sich die Frage stellen, ob sich ein Wort von einer Person in einem zeitlich und kontextlich so gebundenen Zusammenhang wirklich als „Unwort des Jahres“ für eine Sprachgemeinschaft qualifiziert. Schwierig, schwierig, ich sag’s, wie’s is.
Problematisch könnte die Bekanntgabe dennoch sein.
Nämlich, weil sie es bekannt gegeben gemacht haben. Im wahrsten Sinne des Wortes. Die Google-Treffer für Opfer-Abo liegen heute bei etwa 9,600 — filtert man Unwort heraus, bleiben etwa 1,270. Wenn wir naiv-linear rechnen, schaut es wohl so aus, dass etwa 85% der Treffer direkt mit der Jury-Wahl und deren heutiger Bekanntgabe im Zusammenhang stehen. So gesehen wirkt das fast ein wenig wie ein Lehrbuchbeispiel des Streisand-Effekts. Denn man sollte nicht noch naiver davon ausgehen, dass die Verbreitung heute auf allen Kanälen nicht von gewissen Menschen eine willkommene Ergänzung des Lexikons sein dürfte.
Relativiert wird die Problematik andererseits durch die allein logische Überlegung, dass eine Nominierung für ein Unwort von Menschen kommt, die das aus gutem Grund (und hier zu Recht) als Unwort nominieren — weil sie sich selbst oder andere menschenunwürdig verunglimpft sehen. Die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ hat am 28. Dezember mit Verweis auf die BMFSFJ-Studie Opferindustrie nominiert (die Wortschöpfung von Miriam Kachelmann). Untermauert hat man die Nominierung mit einem Offenen Brief mit angehängter Unterschriftenaktion — womit man einen Offenen Brief und eine Unterschriftenaktion über dem Nominierungsaufruf der Jury lag. Ein Kommentar von „Verschiedenen“ bei der Mädchenmannschaft, der dort der Intitiative zugeschrieben wird, hat die Gefahr gesehen, davor gewarnt — und offenbar in Kauf genommen.
Schlussendlich bleibt noch der nachgeschobene Kommentar, dass wir eine Art Wortrecycling beobachten. In der Zuschauergunst lag Schlecker-Frauen ganz vorne, was wiederum bei der Wahl zum „Wort des Jahres“ immerhin auf Platz 4 landete. Und als man das „Wort des Jahres“ wählte, Rettungsroutine, dachte ich: Ist denn schon Januar? Oder würden Sie ohne Wortwahl-Abo auf Anhieb Netzhetze, Bildungsabwendungsprämie, freiwilliger Schuldenschnitt und Lebensleistungsrente treffsicher einer Wahl zuordnen können? Diese Wahlen sind alle irgendwie so, hm, verwechselbar.
Bis auf eine halt.
Well, there’s your problem. Ich finde Menschenwürde als Kriterium sehr ungünstig. Der Begriff ist so schwammig, und das Konzept, ein Wort könnte gegen jemandes Menschenwürde verstoßen (Wie verstößt man überhaupt gegen abstrakte Konzepte?), für mich so abwegig, dass ich da gleich unwohl fühle.
Das Wort unterstellt einen Tatbestand, der nicht der Realität entspricht. Es impliziert wahrheitswidrig, dass es generell für Frauen irrsinnig leicht ist, sich als Opfer darzustellen, und dass sie das systematisch missbrauchen, und das ist unanständig. Reicht doch.
Wozu jetzt noch das Fass Menschenwürde aufmachen?
Ich stimme Muriel zu. Allgemein empfinde ich es nicht als notwendig, das Unwort des Jahres auf ein bestimmtes (oder eben unbestimmtes) Thema festzulegen.
Unwort würde ich als ein Wort, das das Sprachverständnis erheblich irritiert indem es, wie Muriel schon meinte, “einen Tatbestand suggeriert, der nicht der Realität entspricht” und somit manipulativ auf die Wahrnehmung des Lesers einwirkt.
Für mich war auf jeden Fall die Lebensleistungsrente der Favorit. Ein schöner altmodischer Polit- Euphemismus.
Natürlich wollte ich ein Unwort so charakterisieren.
Och, wenn man „Opferabo“ auf eine bestimmte Person statt auf eine Gruppe und dies eher im Bezug auf die (boulevardeske) Presseöffentlichkeit als den Rechtsstaat bezöge, dann wäre es mitunter gar nicht so unpassend.
Das ist eben das Dilemma dieser „Unwörter“: die meisten wurden lediglich einmalig, aber prominent, in einem bestimmten Kontext menschenunwürdig o.ä. gebraucht. Die Kritik läuft also – anders als durch den Namen suggeriert wird – nicht auf lexikalisch-semantischer Wortebene, sondern auf rein situativ-kommunikativer Sprechaktebene.
Bis gestern habe ich “Opfer-Abo” nicht ein einziges Mal gehört oder gelesen. Allem Anschein nach war es eine einmalige Entgleisung Kachelmanns, der nach Meinung vieler Menschen von der Justiz in nicht nachvollziehbarem Maß durch die Mangel gedreht wurde. Am Anfang seiner Odyssee stand eben die mutmaßliche Falschbeschuldigung durch das vorgebliche Opfer, und so ist dieser hässliche Neologismus zu erklären, wenn auch nicht zu entschuldigen.
So viele Monate, nachdem “Opfer-Abo” wie ein Tropfen im Ozean verschwand, diesen Vorfall noch einmal aufzurollen: dieses Vorgehen befremdet. Muss man Kachelmann jetzt als Unhold wieder an den Pranger stellen? Als Urheber eines Unworts, das die Menschenwürde mit Füßen tritt?
@S.: Es geht nicht um eine einmalige Entgleisung — sondern steht für symptomatisch für eine Geisteshaltung, wie sie leider viele teilen. Das — und bei aller berechtigten Kritik daran, diesen „Vorfall“ wieder aufzurollen — war dementsprechend die Motivation der Jury.
@Christoph Päper: ja, als so eine Referenz auf eine einzelne Person, die etwa nur Pech hat oder unbewusst, aber mutwillig Öffentlichkeit auf sich bezieht, hatte ich es zuerst auch interpretiert. Dann wäre es aber auch kein guter Kandidat fürs Unwort gewesen, vor allem nicht anhand der Kriterien, die die Jury gesetzt hat.
@Muriel/hedwig: Menschenwürde ist ein Kriterium für die Nominierung/Wahl, aber nicht das alleinige. Bei der Schwammigkeit gebe ich Ihnen ein Stück weit recht, das trifft aber auf alle abstrakten Konzepte zu — aber kann/sollte uns nicht daran hindern, nicht auch derartige Verstöße als Verstöße azuerkennen. Zwar verstoßen Sie prototypisch z.B. gegen Verkehrsregeln — die sind inhärent ebenso abstrakt, nur haben wir sie eben rechtlich definiert (was ihnen einen konkreten Charakter gibt). Aber dass der Begriff verachtend ist, Opfer sexueller Gewalt zu bezeichnen, ist unstrittig — aber wie würden Sie es bezeichnen? Ist es nicht unwürdig, jemanden an seinem Selbstbestimmungsrecht (nämlich in diesem Fall dem, Gewalt gegen den eigenen Körper zur Bestrafung zu bringen) zu hindern? Das wäre mein Versuch, (Menschen)Würde zu definieren. Gegen eine Art Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts (immerhin haben nur Frauen das „Opfer-Abo“)? Kann Würde nicht kodiert werden kann, weil ihr ein rein philosophischer Moralbegriff zugrunde liegt, der der Realität nicht zugänglich ist? Schwammig ist der Begriff Würde nur in der Hinsicht, weil Moral nicht kodiert ist, wird oder werden kann — die Auslegung (oder Definition) von Menschenwürde ist natürlich häufig schwammig, in vielen Fällen überstrapaziert. Wo Opfer verhöhnt werden, ist das ein Verstoß gegen die Würde des Menschen (die Motivation der Jury), weil es auch noch ein zweites Mal „bestraft“ wird. Das ist aber unterschiedlich von der Frage, ob ich mich durch die Bezeichnung „Arschloch“ subjektiv beleidigt fühle.
@Susanne Flach: Danke für die ausführliche Antwort.
Klar. Ich sehe allerdings bei der Menschenwürde überhaupt keinen sinnvollen Gehalt. Mag an mir liegen.
Das ist ja nun was anderes. Zumindest würde ich diesen Satz so verstehen, dass es den Täter entwürdigt, es zu tun. Und dass das Opfer an Würde verliert, weil jemand den Strafanspruch in Zweifel zieht, würde ich auch zurückweisen.
So oder so finde ich den Aspekt Würde völlig unerheblich. Wo ein fassbarer Schaden entsteht, brauchen wir ihn nicht, und wo keiner entsteht, führt er nur in die Irre. Denke ich. Aber vielleicht streiten wir da auch bloß um des Kaisers Bart.
Die Befürchtung, dass das (Un-)Wort durch die Negativauszeichnung erst populär gemacht wird, ist etwas übertrieben, denke ich. Wenn man gegenüber jemanden, der von Kachelmanns Interview nichts weiß, das Wort Opferabo benutzt, dann wird er wahrscheinlich nicht verstehen, was es bedeuten soll. Ich habe es nach dem Lesen des Interviews so verstanden (und erst dann): Jemand hat ein Opferabo, wenn er für sich stets die Rolle des Opfers beanspruchen kann. Das ist aber ein seltsamer Gebrauch des Wortes Abo. Ein Abonnement ist ja eine Zusicherung der regelmäßigen Verfügbarkeit einer Leistung, üblicherweise gegen ein entsprechendes Entgelt. Wörtlich (und nicht anders kann man es beim ersten Hören auffassen) bedeutet es also für Frauen ein Opferabo zu besitzen, dass sie regelmäßig Opfer zum Vorzugspreis bekommen? Vielleicht wäre Opferrollenabo treffender. Oder noch besser Opferrollenprivileg, dann wäre man den Aspekt der Gegenleistung los. Schließlich haben Frauen laut Herrn Kachelmann das Opferabo nur deswegen, weil sie Frauen sind.
Was man auf jeden Fall erwähnen sollte (soll auch heißen: warum ist das hier nicht geschehen?), ist die falschen Schreibweise, die der Spiegel aus dem Interview verschriftlicht hat, und die nun durch die Auszeichnung verbreitet wird. Umso schwerer wiegt dabei, dass die Jury ja größtenteils aus Sprachwissenschaftlern besteht. Jetzt fühlen sich all die Journalisten bestätigt, die diese blödsinnigen Bindestrichkonstruktionen benutzen (allen voran der Spiegel selbst).
@Thomas: Der Bindestrich hat hier einen Sinn und ich würde ihn nicht missen wollen. Immer dann, wenn ein Zweitglied mit Vokal anlautet, kann es nämlich beim Lesen zu falschen Segmentierungen kommen, die das Verständnis behindern.
Opferabo würde von sehr vielen LeserInnen zuerst als Opfe-rabo gelesen und müsste dann erneut geparst werden.
Das glaube ich nicht, da unterschätzt du die Leser und Leserinnen. Weder Opfe noch rabo sind deutsche Wörter. Es kann hier nicht zu einem Missverständnis kommen, und außer zur Vermeidung von Missverständnissen darf man hier den Bindestrich nicht benutzen.
Natürlich merkt man das innerhalb von Sekundenbruchteilen und repariert es, niemand wird das Wort letztlich nicht verstehen, aber die Irritation ist dennoch da, glaub mir. Ich bilde mir ein, dass es dazu auch Studien gibt — wenn ich Zeit habe, schaue ich mal nach.
Sprachquark hin, Sprachquark her, es ging bei Kachelmanns Aussage um eine Meinung, und die ist per se okay. Sprachkritik ist hier das letzte, was es braucht: es geht um Medienkritik. Ebensogut hätte die Jury auch Kachelmanns mantramäßig vorgetragenen “Vollpfostenjournalismus” auszeichnen können.
Dass Kachelmann angesichts seiner Erlebnisse heftig austeilt, sei ihm zugestanden. Aber das Recht haben natürlich auch seine Kritiker, wie etwa hier mal angemerkt: http://spiegelkritik.de/2011/12/10/beleidigungsfreiheit-ist-ein-grundrecht/
@Tg: Erstmal: natürlich hat Kachelmann ein Recht auf seine Meinung — aber erstens ging es in dem Beitrag (oder vielmehr: für die Jury) nicht um dieses Recht, sondern um eine (berechtigte) Kritik am Inhalt seiner Aussage. So gesehen lassen sich Sprachkritik und Medienkritik gar nicht voneinander trennen, obwohl die Sprachkritik (oder: Gesellschaftskritik) hier im Vordergrund steht.
Zweitens: „Vollpfostenjournalismus“ und „Arschloch“ fallen in sehr ähnliche (oder die gleiche) Kategorie(n). Sie sind auf die Handlung bzw. subjektive Einschätzung des Verhalten desjenigen bezogen, der damit bezeichnet werden soll. Sie sind genau durch das gedeckt, was Sie schreiben: Meinungs- und/oder Beleidigungsfreiheit. Da ist auch kein diskriminierendes Element zu erkennen (bezüglich des Geschlechts, z.B.). Das ist bei „Opfer-Abo“ aber anders. Hier werden nur Frauen bezeichnend, mehr noch, hier werden Frauen verallgemeinernd bezeichnet; für Opfer von Gewalt (egal, ob sie es zur Anzeige bringen oder im Dunkeln bleiben) dürfte das eine echte Erniedrigung sein.
Es lässt tief blicken, dass Herr Kachelmann sich durch „Arschloch“ beleidigt fühlt (meine Fresse!), sich über die Wahl „Opfer-Abo“ aber offensichtlich sehr gefreut hat.
@Kristin Kopf: Nach dem gleichen Prinzip müsste man ver-eidigt, ver-engt und Trauer-Allee schreiben. Das tut man aber nicht, weil ein unnötiger Bindestrich mehr irritiert als das zufällige Aufeinandertreffen von nicht zusammengehörenden Konsonanten und Vokalen. Der Bindestrich wird ja gerade dann benutzt, wenn ein Zusammenschreiben nicht möglich ist. Zum Beispiel ist eine Blut-Orange keine Blutorange, sondern eher eine Frucht aus der Hölle, aus der beim Aufschneiden echtes Blut tropft.
Sie übersehen dabei, dass es sich bei vereidigt und verengt um lexikalisierte (konventionalisierte) Lexeme, bei Opfer-Abo aber um einen Neologismus handelt. Was konventionalisiert ist, unterliegt seltener einer fehlerhaften Segmentierung (obgleich sie nicht ausgeschlossen ist -> klassische „Verleser“). Bei Ihrem Beispiel Blut-Orange haben wir so gesehen eine neue, ungewohnte Lesart (obwohl mir wirklich nicht klar ist, was das sein soll -> QED).
@Susanne Flach: Ich habe bloß die Regel in Frage gestellt, die Kristin Kopf aufgestellt hat. Zusammensetzungen von Substantiven werden prinzipiell zusammengeschrieben. Es kann hier nur Ausnahmen geben, wenn eine blanke Zusammenschreibung nicht ohne Informationsverlust durchführbar ist. Dafür muss es aber eindeutige Kriterien geben. Nur weil eine Zusammensetzung bisher in keinem Wörterbuch auftaucht, kann sie keine Ausnahme bilden.
Und wie gesagt: Dass man unter Umständen im ersten Moment eine unmissverständliche Zusammensetzung falsch segmentiert, kann kein Grund für einen Bindestrich sein, denn dieser behebt nicht, dass man am Wort hängen bleibt.
@Thomas: Ich glaube das Problem ist, dass Du unbedingt eine Regel haben willst. Ich habe keine aufgestellt, ich habe geschrieben, dass es bei vokalischem Anlaut zu fehlerhaften Segmentierungen kommen kann. (Eine sehr verkürzte Darstellung, es gibt auch best. Konsonantenkombinationen, bei denen so etwas auftreten kann etc.) Dass das, wie Suz hinzugefügt hat, in erster Linie dann passiert, wenn man ein Schriftbild noch nicht kennt (d.h. bei Neubildungen, wie eben Opfer-Abo), ist nur logisch und hätte ich eigentlich auch erwähnen müssen. Einen Bindestrich bei Wörtern wie Hausangestellter würde ich auch nicht einfordern. (Aber der Bindestrichgebrauch im Deutschen verändert sich, mal schauen, was da in ein paar Jahrzehnten Usus ist — eine sehr spannende Sache, finde ich.)
Falls es jemanden interessiert: Ich als Außenstehender bin auch eher für den Bindestrich und halte die Gefahr eines Opfe-Rabo-Verlesens für sehr einleuchtend.
Nicht, dass ich es besser beurteilen könnte als jemand anders und meine Meinung deshalb Gewicht hätte…
@Kristin: Es ist ja nicht so, dass es keine Regel gäbe. Neue und alte Rechtschreibung legen genau fest, wie man den Bindestrich benutzt. Ich finde es nicht zu viel verlangt, dass eine Jury sich an die Regeln der Rechtschreibung hält, wenn sie sich schon herausnimmt ein deutsches Unwort des Jahres zu küren.
@Muriel: Ja, jeder verliest sich mal. Aber Satzzeichen sind nicht dazu da, das zu verhindern. Es liegt bei dem Schreibenden eventuell durch Umformulierung die generelle Lesbarkeit sicherzustellen. Da das Verlesen beim Opferabo keine Verständnisprobleme bereitet und hier keine Möglichkeit der Umformulierung besteht, kann man also getrost bei der richtigen Schreibweise bleiben.
@Thomas: Naja. Es gibt zwar hierzulande in der Tat amtliche Regelungen zur Rechtschreibung, aber gerade in so einem Fall halte ich es nicht für angemessen, binär zwischen richtiger und falscher Schreibweise zu unterscheiden.
Alles ist so richtig und so falsch, wie es dem Zweck dient, den ich verfolge.
Wenn mein Ziel ist, genau den amtlichen Regeln zu entsprechen, ist Opfer-Abo wohl falsch.
Wenn es mein Ziel ist, Störmomente zu vermeiden und die Lesbarkeit zu optimieren, ist Opfer-Abo in meinen Augen die bessere Lösung. Für echte Klarheit bräuchten wir da wohl eine Studie, aber auf den ersten Blick scheint es mir doch sehr plausibel.