Das Markenrecht macht mich als Sprachwissenschaftler schon an ganz normalen Tagen traurig. Ich bin kein Rechtsanwalt (deshalb ja auch „mich als Sprachwissenschaftler“), aber so weit ich das beurteilen kann, ermöglicht es Handeltreibenden, so gut wie jedes sprachliche Element als Bezeichnung ihres Produkts zu reservieren, solange sie die ersten sind, die es für sich beanspruchen.
So werden nicht nur Wörter, Wortkombinationen und Satzteile oder ganze Sätze dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen, sondern auch produktive Wortbildungsprozesse – Volkswagen und Springer haben sich vor einigen Jahren darum gestritten, wem Wörter gehören, die mit Volks- beginnen (auch solche, die noch gar nicht existieren) – oder einzelne Buchstaben (BMW hat gerade vom Patentgericht bescheinigt bekommen, dass der Buchstabe M als Bezeichnung für ein Auto schutzfähig ist).
Eine Entscheidung des Landgerichts Köln geht nun einen Schritt weiter und verbietet sogar Dinge, die uns an Wörter erinnern könnten, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen sind.
Die Firma Haribo, Inhaberin der Wortmarke GOLDBÄREN, hatte gegen die Lindt & Sprüngli AG geklagt, die zu Ostern die Geschäfte mit ihren in Goldpapier gewickelten Hasen mit einer roten Schleife um den Hals überflutet, und zu Weihnachten nun auch mit einem ebenso in Goldpapier gewickelten und rotbeschleiften Teddybär. Haribo sah durch diesen Bären nun seine Wortmarke GOLDBÄR verletzt. Nicht etwa, weil auf dem Lindt-Bären das Wort Goldbär oder die Wörter Gold und Bär stünden (stattdessen steht Lindt und Teddy darauf), sondern, weil es eben ein goldener Bär ist.
Wie das Gericht mitteilt, hat es sich in seinem Urteil
der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ verstoße und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ darstelle. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch die Bezeichnung des im Ostergeschäft durch die Beklagte erfolgreich vertriebenen bekannten Schokoladenhasens als „Goldhase“ nahe gelegt werde. [Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 18.12.2012 (PDF, 90 KB)]
Warum die rote Schleife für die Wortmarke GOLDBÄR relevant ist, wird aus der Pressemitteilung nicht klar — auf den Gummibärchentüten von Haribo ist zwar ein Bär mit einer roten Schleife abgebildet, aber um diese (vermutliche) Bildmarke ging es ja in dem Verfahren nicht.
Aber wie dem auch sei, was mich als Sprachwissenschaftler hier nicht nur traurig, sondern fassungslos macht, ist, dass eine Wortmarke verwendet wird, um den Vertrieb eines Produkts zu verbieten, dass diese Wortmarke nicht verwendet, sondern lediglich als „bildliche Darstellung“ dieser Wortmarke verstanden werden könnte. Haribo hat damit nicht nur das alleinige Nutzungsrecht an dem Wort Goldbär (zumindest für die Produktklasse Süßwaren), sondern die Firma hat damit auch das alleinige Recht, Süßwaren in Form goldener Bären herzustellen.
Und warum? Weil wir beim Anblick des Lindt-Bären das Wort Goldbär denken könnten. Haribo hat also nicht nur das Recht an dem Wort Goldbär, sondern auch an dem neurologischen Aktivierungsmuster in unseren Köpfen, das beim Anblick eines goldenen Bären entstehen könnte.
Nennt mich kleinlich, aber das sehe ich als Sprecher des Deutschen und Besitzer meines Gehirns nicht ein. Es ist schlimm genug, dass ich ein in trivialster Weise aus einer Farbbezeichnung und einem Tiernamen zusammengesetztes Kompositum nicht frei verwenden darf. Aber ich möchte denken dürfen, was ich will, wenn ich mir die Welt ansehe. Und das schließt Trivialkomposita ((Dieses Kompositum habe ich eben erfunden, ich erteile der deutschen Sprachgemeinschaft hiermit eine weltweite und unbefristete Lizenz zu seiner Nutzung in allen Produktklassen)) ein. Und so egal mir Hersteller von überteuerter Industrieschokolade sind, ich möchte, dass sie Produkte herstellen können, ohne darüber nachzudenken, ob ich bei deren Anblick ein Kompositum denke, und wenn ja, welches. Ich möchte eigentlich, dass Firmen sich grundsätzlich aus meinem Kopf heraushalten.
Und was echte goldene Bären, also Exemplare der Spezies Ursus arctos mit hellem, golden glänzenen Fell betrifft, die sollten aufpassen, dass sie beim Naschen an Bienenkörben nicht ausrutschen und sich den Pelz mit Honig verschmieren. Denn obwohl sie schon im 19. Jahrhundert, also lange vor der Gründung der Firma Haribo, als Goldbären bezeichnet wurden (z.B. 1824, 1843 und 1853), gehört dieses Wort seit 1967 nun einmal Haribo, und der honigverschmierte, und damit zur Süßware mutierte Goldbär wird damit zu einem markenrechtlichen Problembär, der beseitigt werden muss, bevor er bei einem zufällig vorbeispazierenden Mitglied der deutschen Sprachgemeinschaft unlautere Gedanken auslöst.
Falls es dich tröstet: Ich finde als Jurist dieses Urteil und die ganze Rechtslage nicht minder dämlich.
Aber dass du Lindt disst, das kann ich nicht hinnehmen. Überteuert sind diese anderen Möchtegern-Edel-Schokoladen von Zotter, oder wie sie alle heißen, die wie fettiger Dreckt schmecken und einem immer einzureden versuchen, man sei einfach nicht cool genug, wenn man lieber richtige Schokolade wie die von Lindt oder Ritter Sport isst. Pah.
Die ganze Prämisse, Ausdrücke seien dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen, ist Unsinn: verboten wird nur die Benutzung zum Zweck des Verkaufs bestimmter Produkte. Damit erübrigt sich der größte Teil des ganzen Kommentars.
Schade, denn die hinter dem Urteil stehende Denkweise ist tatsächlich bedenkenswert, nein, einige Bedenken wert.
Dann beanspruche ich hiermit die Nutzung des Wortes “Trivialkomposita” in der Produktklasse der Blogs allein für mich. Wenn Du das nicht anmeldest, dann tue ich das eben. Urheberrechtlich ist das bestenfalls kleine Münze. Aber markenrechtlich werde ich nun alle erledigen, die das Wort widerrechtlich benutzen — oder Trivialkomposita benutzen, die mich oder irgendjemand anderen an das Wort Trivialkomposita denken lassen könnten. Goldbär zum Beispiel. In Blogs benutze das jetzt nur noch ich. Gefälligst.
Aber aus Nostalgie erteile ich Dir hiermit eine räumlich und persönlich beschränkte Lizenz, das Wort Trivialkomposita bis auf weiteres in diesem Artikel zu benutzen und auch von Zeit zu Zeit selbst zu denken.
Schöne Feiertage!
Müsste es demnach nicht allen anderen Gummibärchenherstellern verboten werden, gelbe, gelborange und besonders goldgelbe Gummibärchen herzustellen? Weil: Die erinnern nicht nur optisch sehr an legitime Goldbären, sie sind ja praktisch baugleich und stehen ihnen deshalb innerhalb der Produktklasse Süßwaren viel näher als die aluverpackten Schokoladenbären von Lindt & Sprüngli.
Dass Haribo gegen diese dreisten Plagiate noch nicht geklagt hat…
Krass, wofür alles die Bezeichnung “Goldbär” geschützt ist (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/399224300/DE)
Es gibt aber noch zwei weitere Eintragungen: für Brote etc. (Nizza 30) und für Weine etc (Nizza 33).
Bloß gut, dass “Das Auto” nur als Wort-Bildmarke registriert ist. Nicht auszudenken, wenn Menschen beim Anblick eines Autos an “Auto” denken.
Ich kann mich Oliver C nur anschliessen. Für die Sprache hat das Urteil keine Auswirkungen, da Markenrecht nur eine gewerbliche Nutzung in bestimmten Warenkategorien schützt.
Ebenso ist aber das Urteil durchaus bemerkenswert, weil die Grenze von Wortmarken aufgeweicht wird und eine, aus dem geschützten Wort abgeleitete, dreidimensionale Form plötzlich schützbar ist. Das musste man zuvor separat schützen.
Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, ich gehe davon aus, dass Lindt das Urteil bis vor den BGH zur weiteren Grundsatzklärung bringen wird.
Disclaimer: IANAL (und auch kein Sprachwissenschaftler)
Wenn ich den letzten Satz der Urteilsbegründung da richtig verstehe, dann hält das Gericht es für relevant, dass der goldene Bär quasi als getarnter “Goldbär” durch die Gegend läuft und nimmt dafür als Grund an, dass der Osterhase mit Glöckchen dran bei der Firma Lindt auch “Goldhase” heißt. Daher stammt dann wohl auch die Relevanz des roten Schleifchens.
Damit sieht das Gericht den “Beeinflussungsversuch” des Kunden als das Problem an. Es handelt sich also nicht um ein Denkverbot für potentielle Kunden, sondern um ein eher um ein Täuschverbot für den Produzenten.
Hallo,
möglicherweise verstehen Oliver C., Jochen und ich Sie falsch oder sind blind für Ihre satirischen Formulierungen. Haben Sie als Sprachwissenschaftler tatsächlich den Eindruck, die Wörter Uhu, Mars und Spiegel seien “dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen”? Wie meinen Sie das? Fühlen Sie sich in der Verwendung Ihres Wortschatzes ernsthaft eingeschränkt, weil Sie eine neu gegründete Zeitschrift weder “die Zeit” noch “konkret” betiteln dürften? Wie meinen Sie die Formulierung, dem Markeninhaber “gehöre” das Wort? Und welche Rolle spielt der Hinweis, das Wort Goldbär sei schon im 19. Jhdt. verwendet worden?
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann unterbindet das Markenrecht Ihrer Meinung nach bestimmte “produktive Wortbildungsprozesse”. Machen die Verben flexen, googeln und fönen Sie als Sprachwissenschaftler traurig?
Und wie meinen Sie diesen Grundsatz, dass sich Firmen grundsätzlich keine Gedanken darüber machen sollen, was in Ihrem Kopf vorgeht? Jede Menge Firmen denken sich in unsere Konsumentenköpfe hinein, wenn ein Produkt auf den Markt kommt und beworben wird. Ist dieses Eindenken nicht in gewisser Weise sogar eine Voraussetzung für nützliche Produkte? Soweit ich Sie und Ihren Blog kenne, stehen Sie doch auch gar nicht auf Werbung, bei der sich niemand Gedanken über ihre Wirkung auf unsere Gedanken gemacht hat, oder? (-;
Herzlich grüßt
Artemis
Interessant ist, dass der Goldbärenstreit zwischen Haribo und Lindt nicht im luftleeren Raum passiert. Anscheinend versucht Lindt seit Jahren, anderen Firmen den Verkauf von in Goldfolie verpackten Osterhasen gerichtlich verbieten zu lassen. In Österreich haben sie sich gegen den Mitbewerber Hauswirth durchgesetzt, in Deutschland sind sie jetzt gegen Riegelein unterlegen.
Man könnte also sagen, es trifft mit Lindt keinen Unschuldigen. Die machen es nämlich genauso, was das ganze natürlich nicht weniger bescheuert macht.
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