Petitionsausschuss berät über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz

Von Anatol Stefanowitsch
Petition "Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz"

Peti­tion “Keine Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz”

Der Peti­tion­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages berät in ein­er öffentlichen Sitzung am 7. Novem­ber 2011 über zwei Peti­tio­nen zur Ver­ankerung der deutschen Sprache im Grundge­setz. Für eine solche Ver­ankerung wirbt die Peti­tion Deutsch als Lan­dessprache ins Grundge­setz, die der Vor­sitzende des Vere­ins Deutsche Sprache, Wal­ter Krämer, ein­gere­icht hat. Gegen eine solche Ver­ankerung wirbt die Peti­tion Keine Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundge­setz, die ich selb­st als Reak­tion auf die VDS-Peti­tion ein­gere­icht habe.

Es ist mir eine große Ehre, mein Anliegen auf dieser Sitzung noch ein­mal per­sön­lich vor­tra­gen zu dür­fen. Wer Inter­esse hat, die Sitzung direkt oder per Par­la­ments­fernse­hen mitzu­ver­fol­gen, find­et am Ende dieses Beitrags alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen dazu.

Der VDS begrün­det seine Peti­tion wie folgt:

Nicht nur die Funk­tion der deutschen Sprache als das wichtig­ste Ver­ständi­gungsmit­tel würde anerkan­nt, son­dern auch ihre beson­deren Auf­gaben inner­halb unser­er Gemein­schaft – näm­lich als Gerüst für bes­timmte kul­turelle Aus­drucks­for­men und als ein Grund­merk­mal zur Iden­ti­fika­tion. Eine Festschrei­bung der deutschen Sprache drückt aus, dass diese Sprache in Deutsch­land eine her­aus­ge­hobene Stel­lung genießt. Diese Anerken­nung kommt vor allem auch jenen Gesellschafts­grup­pen zugute, die einen beson­deren Bezug zur deutschen Sprache haben, zum Beispiel Schrift­stellern, Jour­nal­is­ten und Lehrern. Und sie würde von diesen Grup­pen ein­fordern, ein Stück weit Ver­ant­wor­tung für die Weit­er­en­twick­lung des Kul­turguts Sprache zu übernehmen. So bekäme die deutsche Sprache mehr Gewicht bei allen poli­tis­chen Entschei­dun­gen, die sprach­liche Angele­gen­heit­en betr­e­f­fen, z.B. im Bere­ich der Schul- und Bll­dungspoli­tik oder in der Inte­gra­tionspoli­tik. Durch die Festschrei­bung betrof­fen wäre natür­lich nur die Sprache im öffentlichen Raum, nicht die der Pri­vat­sphäre. Die Grundge­set­zergänzung richtet sich also nicht gegen andere Sprachen oder gegen die Dialekte.

Die Begrün­dung mein­er Peti­tion lautet:

Der Sta­tus des Deutschen als Amtssprache ist in den Ver­wal­tungsver­fahrens­ge­set­zen von Bund und Län­dern ein­deutig geregelt, sodass die her­aus­ge­hobene Stel­lung der deutschen Sprache in der Kom­mu­nika­tion zwis­chen Bürg­er und staatlichen Insti­tu­tio­nen außer Frage steht.

Über die her­aus­ge­hobene Stel­lung des Deutschen in Bil­dung, Poli­tik und Kul­tur in Bund und Län­dern beste­ht darüber hin­aus ein bre­it­er gesellschaftlich­er Kon­sens, der während der gesamten Geschichte der Bun­desre­pub­lik auch ohne grundge­set­zlich fest­geschriebe­nen Sta­tus nie in Zweifel gezo­gen wor­den ist.

Eine Festschrei­bung des Deutschen als Lan­dessprache im Grundge­setz hätte deshalb eine auss­chließlich sym­bol­is­che Funk­tion: Sie wäre ein Sig­nal der Abschot­tung gegen die inter­na­tionalen Fre­unde und Ver­bün­de­ten der Bun­desre­pub­lik eben­so, wie gegen die in Deutsch­land heimis­chen Mit­bürg­er mit Migra­tionsh­in­ter­grund, die einen wichti­gen Teil der bun­des­deutschen Gesellschaft, Wirtschaft und Kul­tur darstellen.

Eine Festschrei­bung des Deutschen als Lan­dessprache im Grundge­setz würde darüber hin­aus in die sprach­liche Sou­veränität der Län­der ein­greifen, die so in ihren Möglichkeit­en eingeschränkt wür­den, Min­der­heit­en­sprachen (wie etwa das Friesis­che oder Sor­bis­che) als wichti­gen Teil der eige­nen kul­turellen Iden­tität anzuerken­nen und bei der Fes­tle­gung ihrer Amtssprachen angemessen zu berücksichtigen.

In ein­er Rei­he von Artikeln und Blog­beiträ­gen habe ich diese Begrün­dun­gen sein­erzeit genauer aus­ge­führt (eine Auswahl find­et sich unten). Für einen schnellen Überblick empfehle ich den Artikel Braucht Deutsch­land eine Staatssprache, den ich für das Web-Dossier „Glob­al­isierung“ des Goethe-Insti­tuts Rus­s­land geschrieben habe. Wer tiefer in das The­ma ein­steigen will, find­et in meinem zusam­men­fassenden Blo­gein­trag zur Peti­tion eine aus­führliche Diskus­sion mit vie­len Hin­weisen auf weit­er­führende Lektüre.

Lek­türe zum Thema

Für eine Auf­nahme ins Grundgesetz:

Klat­te, Hol­ger (2010) Staat­sziel Deutsch. Dossier Sprache und Poli­tik, Bun­deszen­trale für Poli­tis­che Bil­dung. [Link]

Kraus, Josef (2008) Deutsch ins Grundge­setz. Ich krei­de an. Inter­view mit dem Rheinis­chen Merkur [Link]

Gegen eine Auf­nahme ins Grundgesetz:

Ste­fanow­itsch, Ana­tol (2010) Braucht Deutsch­land eine Staatssprache? Dossier Glob­al­isierung, Goethe-Insti­tut Moskau [Link: de|ru]

Ste­fanow­itsch, Ana­tol (2010) Auf der Ziel­ger­aden: Keine Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundge­setz. [Link]

Sitzung des Petitionsausschusses 

Zeit: Mon­tag, 7. Novem­ber 2011, 12 Uhr

Ort: Paul-Löbe-Haus (Europasaal), Saal 4.900. Kon­rad-Ader­nauer-Straße 1, 10117 Berlin

Voran­mel­dung erforder­lich! Von der Web­seite des Peti­tion­sauss­chuss­es: „Inter­essierte Zuhör­er, und Medi­en­vertreter, die keinen Hausausweis des Bun­destages haben, kön­nen sich unter Angabe von Namen und Geburts­da­tum beim Sekre­tari­at des Peti­tion­sauss­chuss, Platz der Repub­lik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030 / 227–37101, Fax: 030 /227–36053, E‑Mail:vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Anhörung wird ein gültiger Per­son­alausweis benötigt.”

Liveüber­tra­gung: Auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen

Näheres in der Ankündi­gung der Sitzung auf der Web­seite des Peti­tion­sauss­chuss­es.

[Dieser Beitrag erschien ursprünglich im alten Sprachlog auf den SciLogs. Die hier erschienene Ver­sion enthält möglicher­weise Kor­rek­turen und Aktu­al­isierun­gen. Auch die Kom­mentare wur­den möglicher­weise nicht voll­ständig übernommen.]

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Über Anatol Stefanowitsch

Anatol Stefanowitsch ist Professor für die Struktur des heutigen Englisch an der Freien Universität Berlin. Er beschäftigt sich derzeit mit diskriminierender Sprache, Sprachpolitik und dem politischen Gebrauch und Missbrauch von Sprache. Sein aktuelles Buch „Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen“ ist 2018 im Dudenverlag erschienen.

21 Gedanken zu „Petitionsausschuss berät über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz

  1. Lupino

    Kann das dann mal jemand mitschnei­den? Der Sitzung­ster­min kol­li­diert mit meinen Sem­i­narzeit­en… (Oder bleibt das irgend­wo von Haus aus verfügbar?)

  2. Harald Weiche

    Hin­di
    Eine Sprache schützt sich durch ihre Nutzung, nicht per Gesetz.
    Wenn der Richter nur Hin­di kann, dann sollte er nicht Richter sein oder Hin­di sprechen dürfen.
    Ich schlage vor per Grundge­set­zän­derung das Sprechen und Nieder­schreiben gesproch­en­er und nicht gesproch­en­er Worte zu unter­sagen, damit die Sprache nicht ver­pan­scht wer­den kann.

  3. ChristianW

    Mitschnitt
    Ohja, ich wäre auch immens an einem Mitschnitt der gesamten Sitzung inter­essiert. Da es sich um eine öffentliche Sitzung han­delt, sollte eine entsprechende Genehmi­gung bei aus­re­ichen­der Voran­mel­dung sich­er kein Prob­lem sein. Falls es nicht ohne­hin von Amts wegen für die Nach­welt aufgeze­ich­net wird. 😉

  4. Wencke

    *facepalm*
    Ich sehe die Notwendigkeit der Fest­set­zung im Grundge­setz nicht. Das einzige, was ich zu A.S.s Punk­ten aus der Peti­tion noch hinzu­fue­gen kann, ist, dass das ein Schlag ins Gesicht aller Mit­buerg­er mit Migra­tionsh­in­ter­grund waere.
    Ich kann nur mal wieder den Kopf schuetteln.

  5. Tim

    Voran­mel­dung erforderlich”
    Jet­zt muß ich aber auch mal sprach­nörgeln, und dann aus­gerech­net im Sprachlog … Warum muß es immer und über­all “Voran­mel­dung” heißen, wenn man sich irgend­wo anmelden soll?

  6. ChristianW

    Voran­mel­dung
    Ich denke, das ist ein Code­wort (yay!) für “Anmel­dung im Vorfeld/Voraus”. Denn eine Anmel­dung kann prinzip­iell ja jed­erzeit erfol­gen, während es in manchen Fällen eben darauf ankommt, dass dies mit entsprechen­dem Vor­lauf geschieht, um bess­er vor­weg pla­nen zu kön­nen. Vor­läu­fig. Oder so.
    Ander­er­seits kön­nte es auch ein­fach eine blöde Sprach-Ange­wohn­heit sein. Jemand sollte darüber eine Studie machen.

  7. Rumo

    Aufze­ich­nung der Sitzung
    Die Sitzung wird im Inter­net auf http://www.bundestag.de und im Par­la­ments­fernse­hen live über­tra­gen und anschließend auch im Video-on-Demand-Bere­ich auf der Inter­net­seite des Bun­destages bereitgestellt.Eine Aufze­ich­nung der Sitzung des Peti­tion­sauss­chuss­es müsste also sowieso früher oder später hier zu find­en sein.
    Bin auf jeden Fall schon sehr ges­pan­nt, wie diese Sitzung ver­laufen wird. Kön­nte ja dur­chaus eine inter­es­sante Diskus­sion wer­den, wenn hier direkt zwei genau ent­ge­genge­set­zte Peti­tio­nen vor­ge­tra­gen werden.

  8. phaeake

    Englisch vor deutschen Behörden
    Lieber Herr Stefanowitsch,
    ich habe einige – lei­der nicht alle – der hier ver­füg­baren Artikel und Kom­mentare zu diesem The­ma gele­sen und möchte Sie aus juris­tis­ch­er Sicht noch auf etwas hin­weisen, das Sie möglicher­weise für die Anhörung beim Peti­tion­sauss­chuss ver­wen­den können.
    Sie weisen darauf hin, dass manche Ver­wal­tungsver­fahrens­ge­set­ze der Län­der die Sprachen der Min­der­heit­en als Amtssprachen neben Deutsch zulassen. Aber es gibt auch Vorschriften, die *Englisch* als alter­na­tive Sprache vor deutschen Behör­den zulassen. Dies bet­rifft einen zahlen­mäßig ver­mut­lich noch kleineren Adres­satenkreis als den der Friesen, hat dafür aber wirtschaftlich große Bedeutung.
    So normiert zum Beispiel § 7 Absatz 1 Satz 2 der
    „Verord­nung über die Anwen­dung der Guten Klin­is­chen Prax­is bei der Durch­führung von klin­is­chen Prü­fun­gen mit Arzneimit­teln zur Anwen­dung am Men­schen (GCP-Verord­nung — GCP‑V)“
    (http://www.gesetze-im-internet.de/…08100004.html):
    „Die dem Antrag beizufü­gen­den Unter­la­gen kön­nen in deutsch­er oder in englis­ch­er Sprache abge­fasst sein, soweit im Fol­gen­den nichts anderes bes­timmt ist.“
    Es geht hier­bei um Arzneimit­tel­stu­di­en, die häu­fig an ver­schiede­nen Stu­dien­zen­tren durchge­führt wer­den. Die oft sehr umfan­gre­ichen Stu­di­enun­ter­la­gen sind dabei meis­tens (natür­lich) in englis­ch­er Sprache erar­beit­et wor­den. Es wäre ein riesiger finanzieller Aufwand, wenn jet­zt beim ohne­hin schon kom­plizierten Ver­fahren der Genehmi­gung in jedem einzel­nen “Stu­di­en­staat” alle Unter­la­gen aus dem Englis­chen in die jew­eilige Lan­dessprache über­set­zt wer­den müssen.
    Ich fände es schon inter­es­sant, ob die Ver­fechter des Antrags „Deutsch ins Grundge­setz“ die Regelung in der GCP‑V damit ver­fas­sungswidrig machen wollen. Wenn ja, würde das zu ein­er erhe­blichen Ver­teuerung gren­züber­schre­i­t­en­der medi­zinis­ch­er Forschung führen. Wenn nein, bewiesen sie damit ein­mal mehr, dass sie nur „nor­ma­tive Lyrik“ (d.h. ohne wirk­liche Kon­se­quen­zen) einfordern.
    (Die Abkürzung „GCP‑V“ ist allerd­ings in meinen Augen eine eher abschreck­end wirk­ende Kon­se­quenz für diese Offen­heit des deutschen Rechts für das Englis­che: „GCP“ ste­ht für Good Clin­i­cal Prac­tice, so dass die Abkürzung “Dschi-Ssi-Pi-Vau” aus­ge­sprochen wer­den muss.)

  9. ama

    Upps!
    [*QUOTE*]
    ———————————
    ama Deutsch überlebensnotwendig!
    01.11.2011, 18:18
    [KOMMENTAR GELÖSCHT. BITTE BEACHTEN SIE DIE KOMMENTARREGELN.]
    ———————————
    [*/QUOTE*]
    0:1 für mich. ;O)

  10. NörglerIn

    Wider­spruch

    Eine Festschrei­bung des Deutschen als Lan­dessprache im Grundge­setz hätte deshalb eine auss­chließlich sym­bol­is­che Funktion

    Eine Festschrei­bung des Deutschen als Lan­dessprache im Grundge­setz würde darüber hin­aus in die sprach­liche Sou­veränität der Län­der eingreifen

    Ist das nicht ein krass­er Widerspruch?

    Sie wäre ein Sig­nal der Abschot­tung gegen die inter­na­tionalen Fre­unde und Ver­bün­de­ten der Bundesrepublik 

    Eine „Abschot­tung“ gegen unsere 17 EU-Part­ner, die entsprechende Bes­tim­mungen in der Ver­fas­sung haben? Eine Abschot­tung gegen unseren beson­deren Fre­und Frankre­ich, der darüber hin­aus eine weit­ge­hende Sprachge­set­zge­bung hat? Eine Abschot­tung gegen Öster­re­ich, das Deutsch als Lan­dessprache in der Ver­fas­sung ver­ankert hat? Eine Abschot­tung gegen unsere türkischen Fre­unde, deren Sprache eben­falls in der Ver­fas­sung ver­ankert ist?
    Wenn es sich tat­säch­lich um eine „Abschot­tung“ han­delte, so wäre es jeden­falls ein völk­er­rechtlich zuläs­sige Retor­sion­s­maß­nahme gegen die „Abschot­tun­gen“ unser­er „inter­na­tionalen Fre­unde und Verbündeten“.
    Bei­den Peti­tio­nen kann ich wenig abgewin­nen. Immer­hin kann ich mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, daß die VDS-Peti­tion mit 5165 gegen 3189 die Nase vorn hat.
    Anson­sten kommt mir die Behand­lung im Peti­tion­sauss­chuß wie ein reines Schat­ten­box­en vor. Für eine Änderung des Grundge­set­zes bedarf es ein­er Zwei­drit­telmehrheit im Bun­destag. Egal wie der Peti­tion­sauss­chuß entschei­det, hat er darauf keinen Ein­fluß. Warum er sich über­haupt mit diesen Peti­tio­nen befassen sollte, ist mir deshalb schleierhaft.

  11. Anatol Stefanowitsch

    @Nörgler:
    Weil Ihr erster Ein­wand immer wieder vorge­bracht wird, noch Mal der Hin­weis: „Rein Sym­bol­isch“ bedeutet nicht „ohne Wirkung in der echt­en Welt“. Eine rein sym­bol­is­che Hand­lung kann gefährliche Kon­se­quen­zen haben (darüber habe ich hier mehrfach geschrieben), und natür­lich kann eine rein sym­bol­is­che Hand­lung in die Hand­lungs­frei­heit ander­er eingreifen.
    Ihre Anmerkun­gen zur Rolle des Peti­tion­sauss­chuss­es sind wenig nachvol­lziehbar: Natür­lich entschei­det am Ende nicht der Auss­chuss, son­dern das Par­la­ment — das gilt für alle Peti­tio­nen. Der Auss­chuss ist nur eine der Schnittstellen zwis­chen Par­la­ment und Bevölkerung, über die Anliegen an die Par­la­men­tari­er herange­tra­gen wer­den. Aber das wis­sen Sie ja alles, Sie waren ja lange genug im Staats­di­enst tätig um die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen unseres Lan­des und ihre Funk­tio­nen und Auf­gaben zu kennen.

  12. Falco Pfalzgraf

    Artikel zum Thema
    Hallo,
    ich möchte die Gele­gen­heit wahrnehmen und auf einen Artikel von mir zum The­ma hin­weisen. Mein Artikel zeigt, wie der VDS gegen die Mei­n­ung der Mehrheit (dies denke ich zumin­d­est) und somit auf undemokratis­che Weise ver­sucht, die Auf­nahme von Deutsch ins Grundge­setz durchzu­drück­en. Ich gehe im Artikel übri­gens chro­nol­o­gisch vor und ver­suche so zu zeigen, wie der VDS schrit­tweise seinem Ziel näher kom­men will:
    Pfalz­graf, Fal­co. “Bestre­bun­gen zur Ein­führung eines Sprach­schutzge­set­zes seit der Deutschen Vere­ini­gung”. Ger­man Life and Let­ters 61:4/2008, S. 451–469. ISSN 0016–8777.

  13. Anonym

    @Falco Pfalz­graf
    Grundge­set­zän­derun­gen kom­men in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land grund­sät­zlich nie auf undemokratis­che Weise zus­tande. Man benötigt für sie eine zwei-Drit­tel-Mehrheit im Bun­destag und im Bun­destag. Erster­er wird vom Volk gewählt. Die Abge­ord­neten sind dann lediglich ihrem Gewis­sen verpflichtet, müssen also (zum Glück) nicht so abstim­men, wie die Mehrheit der Deutschen das gerne hätte.

  14. Geraldine Göllner

    Wie viel mono­lin­gualen Habi­tus kann eine Ein­wan­derungs­ge­sellschaft eigentlich verkraften?

  15. ama

    Anonym @Falco Pfalzgraf
    03.11.2011, 11:09
    Grundge­set­zän­derun­gen kom­men in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land grund­sät­zlich nie auf undemokratis­che Weise zustande.”
    Die Sprachregelung erset­zt die wahrheits­gemäße Berichter­stat­tung glänzend; auch dies ein Beispiel dafür, wie das Sprach­sein das Bewußt­sein als Steuerungsin­stru­ment beherrschen kann.

  16. ama

    Geral­dine Göll­ner kein Betreff
    03.11.2011, 14:35
    Wie viel mono­lin­gualen Habi­tus kann eine Ein­wan­derungs­ge­sellschaft eigentlich verkraften?”
    Das hängt davon ab, in welch­er Sprache diese Frage gestellt wird. Und davon, in welch­er Zahl die Ein­wan­der­er erscheinen und wie gut ihre Feuerkraft ist.
    Let­zteres ist teil­weise sog­ar reziprok pro­por­tion­al zu den geisti­gen Fähigkeit­en der Ein­wan­der­er. Däne­mark lernt ger­ade eine solche Lek­tion. Von den Dum­men zu ler­nen ist immer ein Abenteuer…

  17. NörglerIn

    @ A.S.

    Eine Festschrei­bung des Deutschen als Lan­dessprache im Grundge­setz würde darüber hin­aus in die sprach­liche Sou­veränität der Län­der ein­greifen, die so in ihren Möglichkeit­en eingeschränkt wür­den, Min­der­heit­en­sprachen (wie etwa das Friesis­che oder Sor­bis­che) als wichti­gen Teil der eige­nen kul­turellen Iden­tität anzuerken­nen und bei der Fes­tle­gung ihrer Amtssprachen angemessen zu berücksichtigen. 

    Hier wird unzwei­deutig behauptet, daß eine entsprechende GG-Klausel unmit­tel­bar in die Ver­fas­sungs­befug­nisse der Län­der ein­griffe. Eine Hand­lung, die unmit­tel­bare (verfassungs-)rechtliche Auswirkun­gen hätte, ist aber nach all­ge­meinem Sprachge­brauch keine „auss­chließlich symbolische“.
    Natür­lich „kann“ auch eine rein sym­bol­is­che Hand­lung irgendwelche Auswirkun­gen haben – wie jede andere Hand­lung. Das ist ja das, was der VDS erhofft. Wer aber eine Hand­lung ablehnt, weil sie uner­wün­schte Auswirkun­gen haben „kann“, sollte schon genauer dar­legen, wie er das im einzel­nen begrün­det. Son­st kön­nte man jed­wede Hand­lung ablehnen.
    Im übri­gen ließen sich ja Sor­gen über mögliche uner­wün­schte Auswirkun­gen auf Min­der­heits- oder Region­al­sprachen durch einen geeigneten Wort­laut im GG ein­fach aus­räu­men, so wie in der öster­re­ichis­chen Verfassung.
    Ger­ade weil ich glaube, von unseren demokratis­chen Insti­tu­tio­nen etwas zu ver­ste­hen, halte ich die Befas­sung des Peti­tion­sauss­chuss­es mit ein­er solchen Ver­fas­sungs­frage für einen „auss­chließlich sym­bol­is­chen“ Akt.

  18. phaeake

    @ Nör­g­lerIn
    Sie schrieben zuvor: “Warum er (sc. der Peti­tion­sauss­chuss) sich über­haupt mit diesen Peti­tio­nen befassen sollte, ist mir deshalb schleier­haft.” Das kön­nte damit zusam­men­hän­gen, dass das Peti­tion­srecht und auch der Peti­tion­sauss­chuss zwin­gend im Grundge­setz vorge­se­hen sind, woraus sich ergibt, dass sich der Auss­chuss auch mit Peti­tio­nen zu beschäfti­gen hat. Bei­de hier vor­liegen­den Peti­tio­nen sind bes­timmt wichtiger und inter­es­san­ter als der Schnitt dessen, was den Auss­chuss son­st so umtreibt.
    Im anderen Punkt — “rein sym­bol­is­che Hand­lung” vs. “Ein­schränkung der geset­zge­berischen Möglichkeit­en der Län­der” — stimme ich Ihnen zu, wobei es freilich primär Auf­gabe der “Pro-Peti­tion” wäre, zu beschreiben, ob und wenn ja welche Rechts­fol­gen ihr Antrag haben soll. Das ist mir auch dort nicht klar geworden.

  19. LMK

    Rechtliche Kon­se­quen­zen sind die einzige Exis­tenzberech­ti­gung von Recht­snor­men. Deswe­gen glaube ich auch nicht ern­sthaft daran, dass die ganze Peti­tion lediglich Sym­bol­charak­ter haben soll, der zwar Wirkung haben kann, aber mehr auf ein­er nicht durch­set­zbaren Ebene. Wenn allerd­ings eine Bes­tim­mung erst­mal im GG ste­ht, lässt sich daraus dur­chaus die eine oder andere Geset­zesini­tia­tive ableit­en. Und dann muss die Sache eigentlich nicht mehr so harm­los, weil “nur” sym­bol­isch, aussehen.

  20. stromgeist

    Hei­deg­ger vor dem BVG?
    Ohne mich in die weit­er­führende Lit­er­atur zum The­ma ver­tieft zu haben, frage ich mich, wie man etwas sich per se Wan­del­ndes zum Bestandteil eines Grundge­set­zes machen kann. Was wäre denn dann genau die Ref­erenz dessen, was als “Deutsch” gilt? Alles, was im Duden ste­ht + Neue Deutsche Rechtschrei­bung? Bezieht sich das nur auf das Vok­ab­u­lar. Was ist dann mit den assim­i­lierten Fremd­worten? (“Inter­es­sant!”) Und würde man, wenn man wie Hei­deg­ger spricht, schon einen Ver­fas­sungs­bruch bege­hen? Bezieht sich die Sprachregelung dann auch auf Zitate? (“Kol­lege Sound­so hat gesagt, er habe sein ‘Handy’ ver­loren?”) Müsste man dann auch eine Zitat­form für die mündliche Kom­mu­nika­tion ein­führen, um sich nicht straf­bar zu machen? Was wären denn die Kon­se­quen­zen eines lin­gualen Verfassungsbruchs?
    Mir schwirrt der Kopf vor Fra­gen angesichts dieses recht irrsin­nig erscheinen­den Vorhabens…

  21. Jg

    Rechtliche Kon­se­quen­zen
    Mir ist sehr unwohl bei dem Gedanken, dass die deutsche Sprache ins GG aufgenom­men wer­den sollte. Ich bin Jurist und glaube, dass nie­mand so richtig abschätzen kann, was ein “Art. 22 Abs. 3 GG” anricht­en kön­nte, wenn er ein­mal in unser — wenn schon nicht autonomes, dann doch wenig­stens nach eige­nen diskur­siv­en Gepflo­gen­heit­en operieren­des — Rechtssys­tem ent­lassen wird.
    Da wäre es beina­he zu wün­schen, wenn man einige Zeit nach so ein­er Grundge­set­zän­derung wird sagen kön­nen, dass sie “bloß sym­bol­isch” geblieben ist.
    Meine juris­tis­che Phan­tasie lässt ganz andere Möglichkeit­en plau­si­bel erscheinen, und das liegt nicht daran, dass sie beson­ders far­ben­froh blühen kann. Etwa, dass “In deutsch­er Sprache for­muliert Sein” zu einem Rechtsgut von Ver­fas­sungsrang wird, oder zu ein­er sog. Staat­szielbes­tim­mung ähn­lich dem Umweltschutz (Art. 20a GG) oder ver­schiede­nen Infra­struk­tur­sicherun­gen (Art. 87d ff. GG). Folge der ersten Inter­pre­ta­tion kön­nte etwa sein, dass ein Berufsver­bot wegen unzulänglichen Sprachken­nt­nis­sen — das derzeit als Ein­griff in Art. 12 GG ver­fas­sungswidrig wäre — unter Ver­weis auf Art. 22 Abs. 3 GG gerecht­fer­tigt wer­den kön­nte. Folge der zweit­en Inter­pre­ta­tion kön­nte etwa sein ein ver­fas­sung­sun­mit­tel­bar­er Anspruch auf eine Finanzierung von “Sprach­pflegev­ere­inen”.
    Wenn eine Grundge­set­zän­derung kom­men sollte, muss o.G. nicht passieren; man wird ver­fas­sungs­dog­ma­tisch jew­eils dage­gen argu­men­tieren kön­nen. Aber es wäre vol­lkom­men unser­iös, heute juris­tisch abschließend fest­stellen zu wollen, dass es nicht passieren kann. Welche Auswirkun­gen eine Ver­fas­sungsän­derung auf das Rechtssys­tem hat, ist nur begren­zt steuer- und vorherse­hbar. Erst recht wird sie unkalkulier­bar, wenn bei der Änderung die geset­zge­berisch ver­fol­gten Ziele nicht offen­gelegt wer­den oder ganz unter­schiedliche Inten­tio­nen (von “rein­er Sym­bol­poli­tik” bis zu “keine englis­chen Wörter mehr im öffentlichen Raum”) sich hin­ter ein­er einzi­gen Ver­fas­sungs­bes­tim­mung versammeln.
    Hof­fentlich kommt es soweit nicht.

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