Warum die Petition “Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz” sinnvoll ist

Von Anatol Stefanowitsch

Die Peti­tion gegen die Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundge­setz ist gut ange­laufen, aber bis wir die 5 200 Stim­men erre­ichen, die ich als Min­i­malziel for­muliert habe, ist es noch ein weit­er Weg. Es find­en an ver­schiede­nen Stellen inter­es­sante (manch­mal aber auch erschreck­ende) Diskus­sio­nen über die Peti­tion statt, schon diese Diskus­sio­nen waren die Sache wert. Susanne Flach hat in ihrem Blog einige der wichtig­sten inhaltlichen Argu­mente und Gege­nar­gu­mente aus der Diskus­sion exzel­lent zusam­menge­fasst; ich möchte hier kurz eine Rei­he von Argu­menten gegen die Form der Peti­tion an und für sich auf­greifen und ver­suchen, sie zu entkräften. Vielle­icht kann ich damit zögernde poten­zielle Mitzeichner/innen ermuti­gen, zu entschlosse­nen tat­säch­lichen Mitzeichner/innen zu werden.

Die Peti­tion des Vere­ins Deutsche Sprache ist lächer­lich, aber mit der Gegen­pe­ti­tion lässt man sich auf das­selbe Niveau herab“, oder anders for­muliert: „Indem man eine Gegen­pe­ti­tion startet, zeigt man nur, dass man die lächer­lichen Forderun­gen des VDS ernst nimmt.“

Vielle­icht sind die Posi­tio­nen des Vere­ins Deutsche Sprache tat­säch­lich lächer­lich, aber die Peti­tion ist es sich­er nicht. Es gibt in bei­den großen Volksparteien Unter­stützer dieser Forderung, und vor allem aus der CDU kom­men mit Volk­er Kaud­er und Nor­bert Lam­mert zwei gewichtige Stim­men, die die Argu­men­ta­tion des VDS seit Jahren öffentlich und öffentlichkeitswirk­sam stützen. Die CDU hat gegen den Willen ihrer Vor­sitzen­den, Bun­deskan­z­lerin Merkel, einen Parteitags­beschluss gefasst, der die Auf­nahme des Deutschen ins Grundge­setz vor­sieht. Es han­delt sich also nicht um eine kuriose Forderung eines kleinen Sprachvere­ins, son­dern um einen ern­stzunehmenden Ver­such, ein sprach­lich­es Monopol des Deutschen im Grundge­setz festzuschreiben. Meine Peti­tion dient einem klaren Ziel: Die 46 000 Unter­schriften, die der VDS gemein­sam mit der Bild nach eige­nen Aus­sagen gesam­melt hat, dür­fen nicht unwider­sprochen als Mehrheitsmei­n­ung der Bevölkerung ste­hen bleiben.

Die Peti­tion gegen die Auf­nahme des Deutschen ins Grundge­setz wird nicht so viele Mitze­ich­n­er zusam­men­bekom­men, wie die VDS-Peti­tion, und der VDS wird diese Tat­sache für seine eige­nen Zwecke ausschlachten.“

Der VDS hat gemein­sam mit der Bild zwar 46 000 Unter­schriften gesam­melt, aber die Peti­tion hat nur 5 165 Mitze­ich­n­er. Es wird nicht ein­fach, aber ich glaube immer noch, dass wir diese Zahl übertr­e­f­fen kön­nen. Es liegt an uns allen: Wenn jed­er, der die Peti­tion bere­its geze­ich­net hat, nur drei zusät­zliche Mitze­ich­n­er gewin­nen würde, wäre es geschafft. Natür­lich bin ich mir im Klaren darüber, dass wir dieses Ziel möglicher­weise nicht erre­ichen – wenn der VDS, ein finanzs­tark­er Vere­in mit (nach eigen­er Auskun­ft) 35 000 Mit­gliedern und mit der Medi­en­macht des Springerver­lags im Rück­en nur gut 5 000 Mitze­ich­n­er zusam­men­bekommt, wäre es fast ein Wun­der, wenn es uns gelänge, ohne Vere­in und ohne Medi­en­macht auch nur die Hälfte der Mitze­ich­nun­gen zu bekom­men. Ich bin bere­it, mich der Her­aus­forderung zu stellen, und auch der Häme des VDS, wenn ich mit meinem Min­i­malziel von 5 200 Mitze­ich­nun­gen scheit­ere. Das ist immer noch bess­er, als wenn die Peti­tion des VDS völ­lig ohne Wider­spruch bliebe.

Eine Peti­tion, die fordert, etwas nicht zu tun, ist absurd.“

Bevor ich die Peti­tion ein­gere­icht habe, habe ich darüber natür­lich nachgedacht. Eine Über­legung war, die Auf­nahme eines Grundge­set­zartikels zu fordern, der in ein­er Art Spiegel­bild zum VDS-Vorschlag expliz­it Sprachvielfalt festschreibt. Aber erstens ste­ht im Grundge­setz bere­its jet­zt „Nie­mand darf wegen … sein­er Sprache … benachteiligt oder bevorzugt wer­den“ (Artikel 3, Abs. 3); zweit­ens bin ich der Überzeu­gung, dass ich für eine über dieses Grun­drecht hin­aus­ge­hende Forderung keine nen­nenswerte Unter­stützung gefun­den hätte.

Und schließlich, und vor allen Din­gen, ist die Sache doch die: Der Sta­tus Quo ist gut. Er ste­ht aber seit Jahrzehn­ten unter einem zer­mür­ben­den Dauer­feuer von Seit­en des Vere­ins Deutsche Sprache und seinen wech­sel­nden poli­tis­chen und medi­alen Part­nern. Warum sollte man diesen Angrif­f­en begeg­nen, indem man einen eige­nen Angriff auf das Grundge­setz in sein­er derzeit­i­gen Form startet? Nein, bei der Peti­tion geht es genau darum, laut und deut­lich zu sagen: Wir wollen, dass das Grundge­setz bleibt, was es ist. Es soll ein Garant für Frei­heit sein, nicht ein Werkzeug zur Aus­gren­zung und Abschottung.

Die Peti­tion gegen die Auf­nahme des Deutschen ins Grundge­setz ist eigentlich gut, aber die Begrün­dun­gen sind mir zu oberflächlich.“

Es ist eine Peti­tion, kein wis­senschaftlich­er Auf­satz. Ich habe ver­sucht, die Punk­te, die aus mein­er Sicht gegen eine Auf­nahme des Deutschen ins Grundge­setz sprechen, knapp und all­ge­mein­ver­ständlich in die Sprache gesellschaft­spoli­tis­ch­er Forderun­gen zu über­set­zen. Das ist mir schw­erge­fall­en – ich bin kein Poli­tik­er, und wer mich ken­nt oder regelmäßig das Sprachlog liest, weiß, dass Diplo­matie und Kon­sens­fähigkeit nicht zu meinen naturgegebe­nen Tal­en­ten zählen. Ich muss hart daran arbeit­en, und das habe ich auch hier getan. Dabei ist ein Text her­aus­gekom­men, den ich für aufrichtig und prinzip­iell wis­senschaftlich begründ­bar halte, der aber gle­ichzeit­ig auf eine all­ge­meine Akzep­tanz bei möglichst vie­len poten­ziellen Mitzeichner/innen abzielt.

Mir ist es egal, ob Deutsch im Grundge­setz ste­ht, oder nicht“, oder „Es gibt wichtigere Dinge.“

Wenn es egal ist, warum dann nicht ein­fach die Peti­tion mitze­ich­nen? Sie wirbt für den Sta­tus Quo! Tat­säch­lich ist es nicht egal: Es gibt Argu­mente dafür, Deutsch zur grundge­set­zlich ver­ankerten Lan­dessprache zu machen (und diese Argu­mente sind größ­ten­teils hässlich), und es gibt Argu­mente dage­gen (und die habe ich in ein­er Rei­he von früheren Beiträ­gen aus­führlich dargelegt).

Gibt es wichtigere Dinge? Nun ja, solange wir die glob­ale Erder­wär­mung nicht unter Kon­trolle gebracht, den Welt­frieden hergestellt und alle Men­schen aus­re­ichend mit Nahrungsmit­teln und Medika­menten ver­sorgt haben, wird es immer Dinge geben, die wichtiger sind als fast alles andere. Aber es gibt einen Diskurs in Deutsch­land, der das Deutsch­sein nicht über Freude an der kul­turellen Vielfalt, über die demokratis­chen Grund­prinzip­i­en und die müh­sam erar­beit­eten Frei­heit­en unser­er Gesellschaft definiert, son­dern über Abgren­zung, Abschot­tung und völ­lig fehlplatzierte Nos­tal­gie. Diesem Diskurs etwas ent­ge­gen­zuset­zen ist vielle­icht nicht ganz so wichtig wie eine Weit­er­en­twick­lung des Kyoto-Pro­tokolls, die Beendi­gung von Kriegen und Bürg­erkriegen oder ein gerecht­es Patentsys­tem für Medika­mente, aber unwichtig ist es mit Sicher­heit nicht.

Deshalb meine Bitte: Zeich­net die Peti­tion. Sie ist nicht per­fekt, aber sie ist gut und richtig.

[Dieser Beitrag erschien ursprünglich im alten Sprachlog auf den SciLogs. Die hier erschienene Ver­sion enthält möglicher­weise Kor­rek­turen und Aktu­al­isierun­gen. Auch die Kom­mentare wur­den möglicher­weise nicht voll­ständig übernommen.]

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Über Anatol Stefanowitsch

Anatol Stefanowitsch ist Professor für die Struktur des heutigen Englisch an der Freien Universität Berlin. Er beschäftigt sich derzeit mit diskriminierender Sprache, Sprachpolitik und dem politischen Gebrauch und Missbrauch von Sprache. Sein aktuelles Buch „Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen“ ist 2018 im Dudenverlag erschienen.

40 Gedanken zu „Warum die Petition “Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz” sinnvoll ist

  1. Markus

    Sehr gut, die Posi­tion der Zöger­er ernst zu nehmen und hier noch ein­mal zu ver­suchen, sie doch noch von der Bedeu­tung des Zeich­nens der Gegen­pe­ti­tion zu überzeu­gen. Danke für den Einsatz.

  2. Kommentor

    Gibt’s nichts wichtigeres?” Ja! Na und?
    Hier gibt es eine sehr schöne, aus­führliche Zusam­men­fas­sung und Wider­legung des “Wichtiger”-Scheinarguments, mit dem in der Regel etwas ver­meintlich unwichtiges zu ver­hin­dern ver­sucht wird:
    http://guteluft.wordpress.com/…tigeres%E2%80%9C/
    (Zwar ursprünglich in anderem the­ma­tis­chen Zusam­men­hang als “Deutsch im GG”, aber all­ge­mein genug formuliert.)

  3. Stefan

    Erledigt (und mich wegen dieser Bagatelle extra beim Bun­destag reg­istri­ert). Danke für dieses Blog (das wollte ich ohne­hin mal loswer­den) und die sehr sin­nvolle Diskus­sion. Sprache wird unter­schätzt. Demokratie und Gesellschaft sind sprachgebunden.

  4. Sven Türpe

    Egal

    Wenn es egal ist, warum dann nicht ein­fach die Peti­tion mitzeichnen?

    (1) Aus ökonomis­chen Grün­den. Da es unbe­gren­zt viele Angele­gen­heit­en geben kann — vielle­icht sog­ar muss — die einem egal sind, ist jed­er beliebig kleine Aufwand schon zuviel, wenn man stets dieselbe Strate­gie anwen­det. Das aber muss man, denn wenn man einzelne Angele­gen­heit­en her­aushebt und anders behan­delt, sind sie einem ger­ade nicht mehr egal.
    (2) Aus poli­tisch-philosophis­chen Grün­den. Ein Staat ist kein Mach­tap­pa­rat zur Gestal­tung der Gesellschaft nach irgend jeman­des Vorstel­lun­gen. Der Staat ist eine Zwangs­ge­mein­schaft mit spez­i­fis­chen Auf­gaben, die sich auf­grund gesellschaftlich­er Entwick­lun­gen wan­deln kön­nen. Was den meis­ten Leuten egal ist, kann keine bedeut­same gesellschaftliche Entwick­lung sein und soll den Staat nicht berühren.
    (3) Aus seman­tis­chen Grün­den. Eine Enthal­tung ist eine Enhal­tung und keine Stimme für die eine oder die andere Seite. Deut­lich­er: wenn es egal ist und ich trotz­dem Partei ergreifen soll, warum dann nicht für die Gegen­seite? Nach der aktuellen Zahl der Stim­men würde dies immer­hin die Chance erhöhen, am Ende zu den Gewin­nern zu gehören. Wenn es egal ist, kann man ja nüchtern kalkulieren.
    Nein, wenn es egal ist, soll es egal bleiben.
    [Zu 1: Alles beim Sta­tus Quo zu lassen ist ökonomis­ch­er als eine Grundge­set­zän­derung — also: mitze­ich­nen! Zu 2: Wenn der Staat kein Mach­tap­pa­rat zur Gestal­tung der Gesellschaft ist, wäre es am besten, wenn er hier nicht aktiv würde son­dern alles beim Alten ließe — also: mitze­ich­nen! Zu 3: Je eher das Min­i­malziel erre­icht ist, desto eher höre ich auf, über das The­ma zu reden. Wem das The­ma egal ist, der sollte sich wün­schen, dass das so schnell wie möglich passiert — also: mitze­ich­nen. — A.S.]

  5. Matthias

    Türkisch als zweite Amtsprache!
    Eine der vier Amt­sprachen bei uns in der Schweiz ist Rätoro­man­isch. Das wird von rund einem hal­ben Prozent der Schweiz­er Bevölkerung gesprochen. Wie sieht es mit Min­der­heit­en­sprachen in Deutsch­land aus? Da müssten doch noch ganz andere Sprachen als Deutsch in die Ver­fas­sung aufgenom­men werden ;-).

  6. Klausi

    A.S. schrieb: Dabei ist ein Text her­aus­gekom­men, den ich für aufrichtig und prinzip­iell wis­senschaftlich begründ­bar halte…
    Auszug aus der Peti­tion: Sie wäre ein Sig­nal der Abschot­tung gegen die inter­na­tionalen Fre­unde und Ver­bün­de­ten der Bun­desre­pub­lik eben­so, wie gegen die in Deutsch­land heimis­chen Mit­bürg­er mit Migra­tionsh­in­ter­grund, die einen wichti­gen Teil der bun­des­deutschen Gesellschaft, Wirtschaft und Kul­tur darstellen.
    Let­zter­er Satz ist in etwa genau so “aufrichtig” und genau so gut oder so schlecht “prinzip­iell wis­senschaftlich begründ­bar” wie §2 der VDS-Satzung:
    § 2 Zweck des Vereins
    Der Vere­in ver­fol­gt das Ziel, die deutsche Sprache als eigen­ständi­ge Kul­tur­sprache zu erhal­ten und zu fördern. Er wider­set­zt sich ins­beson­dere der fortschre­i­t­en­den Anglisierung des Deutschen und der Ver­drän­gung der deutschen Sprache aus immer mehr Bere­ichen des mod­er­nen Lebens. Er will bewirken, dass Deutsch als voll­w­er­tige Wis­senschaftssprache erhal­ten bleibt und als Arbeitssprache in inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen den ihm gebühren­den Rang erhält.

    Das alles macht aber nichts, es geht let­z­tendlich auf bei­den Seit­en (nur) um Empfind­lichkeit­en. Und das darf man get­rost zugeben. Mit anderen Worten, Sie sind hier, wie ich im übri­gen auch, als gemein­er Bürg­er unter­wegs. Mit Sprach­wis­senschaft hat Ihre Peti­tion nichts zu tun.
    Bei ein­er anderen Sache dreht sich bei mir, wann immer ich sie auch vernehme, mit Regelmäßigkeit der Magen um, näm­lich immer dann, wenn die Rede von Fre­un­den (und Ver­bün­de­ten) eines Staates die Rede ist. Sie und ich haben Fre­unde, Staat­en jedoch nicht, die haben nur Inter­essen. Und Ver­bün­dete sind Ver­bün­dete, mehr nicht — und das auch nur auf Zeit.
    Dabei wären wir wieder beim eigentlichen The­ma. Nach meinem Dafürhal­ten ist die Peti­tion “Deutsch ins Grundge­setz” in unserem Inter­esse, Ihre hinge­gen nicht. Auch darüber kann man natür­lich unter­schiedlich­er Mei­n­ung sein, aber wie dem auch sei, bei­de Hal­tun­gen ver­di­enen keine ver­bis­se­nen Kreuzzüge.
    [Die Satzung des VDS benen­nt Ziele (also zukün­ftige Ereignisse, die man her­beiführen möchte), die von Ihnen zitierte Pas­sage aus mein­er Peti­tion stellt eine Tat­sachen­be­haup­tung über eine mögliche Welt auf, in der Deutsch im Grundge­setz stünde. Die bei­den Texte kön­nen somit in Bezug auf ihre wis­senschaftliche Begründ­barkeit über­haupt nicht ver­glichen wer­den. Meine Aus­sage kann logisch und empirisch wahr oder falsch sein, es ist also eine Hypothese, die sich the­o­retisch wider­legen ließe. Die Satzung des VDS ist eine Selb­stverpflich­tung zum Han­deln, die wed­er logisch noch empirisch wahr oder falsch sein kann. Daran ist nicht der VDS schuld, son­dern Satzun­gen haben das so an sich. Allerd­ings ste­hen hin­ter der Satzung bes­timmte Prä­sup­po­si­tio­nen (z.B., dass es eine zunehmende Anglisierung und eine Ver­drän­gung der deutschen Sprache gibt. Diese Prä­sup­po­si­tio­nen sind ein­deutig empirisch falsch. Zur Frage der Inter­essen­poli­tik (die mir gar nicht wichtig ist): Wenn Ihnen kein Grund ein­fällt, warum der Verzicht auf über­flüs­sige Sig­nale nationalen Selb­st­be­wusst­seins im deutschen Inter­esse liegen kön­nte, wis­sen Sie offen­sichtlich wenig über die jün­gere deutsche Geschichte. — A.S.]

  7. David

    Das sage ich Leuten, die in Uni­ver­sitätscafe­te­rien über Poli­tik und DSDS disku­tieren, auch immer: Hin­fort! hier gehört ihr nicht hin. Zurück in Eure Höhlen! (Die hören aber nie auf mich.)

  8. Grau, K.

    Bei poli­tis­chen Debat­ten sind …
    … in ein­er Demokratie alle Mei­n­un­gen rel­e­vant — und ernst zu nehmen.
    ——-
    Ich möchte etwas anmerken.
    Nur weil Herr S. ein Lin­guist und Pro­fes­sor ist, ist seine Mei­n­ung nicht trotz­dem (auch von ‘Laien’) anzweifel­bar. Mir scheint, dass die Leser hier oft zwis­chen der Mei­n­ung von Her­rn S. und dem, was man Fak­ten nen­nen sollte, nicht streng genug unterscheiden.
    Das ist so, als wenn man über Frau A. Merkel sagte, dass sie als Physik­erin bess­er über Kernkraft Bescheid wisse und daher alle Laien zum The­ma Kernen­ergie in Deutsch­land schweigen soll­ten. Natür­lich hat sie vielle­icht in manchen Gebi­eten mehr Ahnung als manch­er Laie. Trotz­dem darf man sie anzweifeln, und vor allem auch die Reich­weite ihrer Argu­mente. Das­selbe gilt hier.
    Für mich ist es kein großes Wun­der, dass die Mehrheit in diesem Forum sich jedoch an Her­rn S.’ Mei­n­ung hält: es ist momen­tan ein­er­seits ‘in’ gegen Deutsch­land zu sein. (Auch solch eine Moti­va­tion ste­ht hin­ter vie­len der ‘posts’.) Und ander­er­seits ist es immer schw­er­er, gegen den Strom zu schwim­men, als mit dem Strom.
    Herr S. hat in einem solchen Forum eine ver­ant­wor­tungsvolle Rolle: Als Wis­senschaftler sollte er alle Seit­en abwä­gen. Und auch mit seinen Kri­tik­ern unter allen Umstän­den sach­lich argu­men­tieren. Begriffe wie ‘Sprach­nör­gler’ oder ‘Trolls’ u.ä. sind dabei kon­trapro­duk­tiv. Nicht die Form der von den Kri­tik­ern vorge­bracht­en Argu­mente wäre zu debat­tieren, son­dern auss­chließlich die Inhalte! Wenn die Kri­tik­er selb­st sich durch Unsach­lichkeit ausze­ich­nen soll­ten, so kann man doch nur auf eine Weise reagieren: mit eigen­er Sach­lichkeit. Son­st ist man nicht besser.
    Zulet­zt noch dies: Ich halte die ganze Diskus­sion let­zten Endes für poli­tisch und finde, dass Spek­trum an dieser Stelle als Forum miss­braucht wird. Die Diskus­sion mag wichtig sein — aber nicht hier.

  9. Wentus

    Mit im Boot
    Ich habe ger­ade abges­timmt. Inter­es­sant ist, dass der heutige Tag alleine etwa 150 Stim­men gebracht hat.
    Mir ist vor allem wichtig, dass die Weit­er­en­twick­lung der Sprache nicht auf geset­zlichem Wege ver­hin­dert wer­den darf. Was wäre passiert, wenn man im 14. Jhd. auf die Idee gekom­men wäre, das Mit­tel­hochdeutsche festzuschreiben?
    Dann hät­ten wir jet­zt eine Sit­u­a­tion wie in den ara­bis­chen Län­dern, wo eine Sprache (Hochara­bisch) geschrieben wird, und eine andere Sprache (der jew­eilige Dialekt) gesprochen wird. Dort führt es dazu, dass kaum neue Lit­er­atur her­aus­ge­bracht wird und Schulkinder Lern­be­hin­derun­gen beim Ler­nen der Schrift haben, weil sie erst eine neue Sprache ler­nen müssen.

  10. H. Schnabl

    @ Moritz
    Willkom­men im Club!
    Ich wollte vor der Antwort von AS schon schreiben, dass Sie sich­er gle­ich als Troll und unsach­lich beze­ich­net wer­den — wie es allen Kri­tik­ern hier geschieht … und prompt ist es passiert. Wert­er Herr Ste­fanow­itsch, wenn Sie denken, dass meine Email Adresse ‘erfun­den’ sei, dann seien Sie doch wenig­stens ‘ein­mal’ wis­senschaftlich und TESTEN Sie Ihre Mei­n­ung! Ich antworte Ihnen dann umgehend.
    Ich denke, mit dieser Antwort an Ihre Leser haben Sie bewiesen, dass Sie Ihre Mei­n­un­gen allzu oft nicht über­prüfen — und außer­dem wohl unter Ver­fol­gungswahn lei­den: alle Ihre Geg­n­er sind in Ihren Augen Lügn­er und haben falsche Emailadressen und sind wom­öglich noch alle miteinan­der iden­tisch und Sock­en­pup­pe­nac­counts. Das Tragis­che ist, dass Sie dadurch die Chance ver­säu­men, auf die Mei­n­un­gen Ihrer ‘Geg­n­er’ adäquat zu antworten. Oh, ich ver­gaß… eigentlich haben Sie ja nur einen Geg­n­er, wenn man Ihren Verdäch­ti­gun­gen Glauben schenkt.
    Herr Ste­fanow­itsch, Ihr Beitrag erschien bei Spek­trum mit­ten auf der Seite und wurde auch mit Spek­trum assozi­iert. Die Spek­trum­seite wird somit miss­braucht (siehe auch die Kri­tik von Grau, ich stimme Ihnen zu), um Stim­men für Ihre Peti­tion zu gewin­nen. Neben der poli­tis­chen Aktion ist es auch eine reine Selb­st­darstel­lung von Ihnen. Ich finde es zutief­st zu bedauern, dass so etwas hier möglich ist.

  11. Michael Allers

    in’, gegen Deutsch­land zu sein???
    @Grau, K.:
    Hätte ich die Peti­tion nicht längst geze­ich­net, würde ich es spätestens nach Ihrem Beitrag tun.
    Wer — an sich richtig — eine strenge Unter­schei­dung zwis­chen Fak­ten und Mei­n­ung fordert, sollte auch zwis­chen Fak­ten und Unter­stel­lun­gen dif­feren­zieren können.
    Zitat:
    ——————————————–
    es ist momen­tan ein­er­seits ‘in’ gegen Deutsch­land zu sein. (Auch solch eine Moti­va­tion ste­ht hin­ter vie­len der ‘posts’.)
    ——————————————–
    Das ist die übliche VDS-2-Stufen-Rakete:
    1. ‘Wer gegen “Deutsch ins GG” ist, ist gegen die deutsche Sprache.’
    Auf A.S. trifft das beleg­bar nicht zu. Auch son­st kenne ich nie­man­den, der gegen die deutsche Sprache ist. Denn es gibt schlicht keinen Grund dazu.
    2. ‘Wer gegen die deutsche Sprache ist, ist gegen Deutschland.’
    Es gibt zwar einiges, was mich an Deutsch­land bzw. an seinem Staatsvolk stört, z.B. ein gewiss­er Chauvinismus.
    Zitat aus dem VDS-Forum:
    ——————————————–
    Das “next stop” ist über­flüs­sig und ärg­er­lich. Wir sind keine britis­che Kolonie.
    ——————————————–
    Aber für solch kuriose Befind­lichkeit­en ist wiederum nicht die dt. Sprache ver­ant­wortlich zu machen.
    Die Moti­va­tion der Peti­tions­be­für­worter müssen Sie schon woan­ders suchen. Viel Glück!

  12. DrNI

    Weniger wichtig bleibt wichtig
    Es gibt immer wichtigeres. Zum Beispiel, wer beim per­fek­ten Din­ner gewin­nt, wer wie lange im Dschun­gel­camp über­lebt, welch­er Bauer welche Frau find­et und welch­er Hund mal wieder falsch erzo­gen wurde. “Es gibt Wichtigeres” ist zwar fast immer genau so richtig wie “es gibt Unwichtigeres”, am Ende ist die Aus­sage auf der gle­ichen Ebene wie “dafür wäre mir meine Zeit zu schade”: Es ist ein Aus­druck der Ger­ingschätzung eines Vorhabens oder ein­er Tätigkeit. Dass sich A.S. hier den­noch sach­lich damit auseinan­der­set­zt zeigt, dass er sich über diesem Lev­el bewegt und dafür ein­ste­ht, was *ihm* und vie­len anderen wichtig ist.

  13. Sven Türpe

    Nicht überzeugt

    [Zu 1: Alles beim Sta­tus Quo zu lassen ist ökonomis­ch­er als eine Grundge­set­zän­derung — also: mitze­ich­nen! Zu 2: Wenn der Staat kein Mach­tap­pa­rat zur Gestal­tung der Gesellschaft ist, wäre es am besten, wenn er hier nicht aktiv würde son­dern alles beim Alten ließe — also: mitze­ich­nen! Zu 3: Je eher das Min­i­malziel erre­icht ist, desto eher höre ich auf, über das The­ma zu reden. Wem das The­ma egal ist, der sollte sich wün­schen, dass das so schnell wie möglich passiert — also: mitze­ich­nen. — A.S.]

    Gute Antwort, aber zu schnell:
    Alles beim Sta­tus Quo zu belassen, sollte ger­ade hin­sichtlich des Grundge­set­zes die Regel sein. Jede Änderung an dieser Stelle sollte gewichtige Gründe erstens für den Inhalt und zweit­ens für die Tat­sache der Änderung erfordern. Ist das nicht der Fall, so liegt das Prob­lem nicht bei den­jeni­gen Spiel­ern(*), die eine zu leichte Änder­barkeit aus­nutzen, son­dern es liegt in der Entwick­lung des Spiels. Dass man gle­ichgewichtige Gegen­po­si­tio­nen zu einzel­nen Änderungsvorhaben auf­baut, wo jedes Vorhaben ide­al­er­weise schon an sein­er Bedeut­ingslosigkeit scheit­ern sollte, ist dann eine Schein­lö­sung. Zumal jede Aktion, auch jede Aktion dage­gen, im näch­sten Zug als Beleg für die Bedeu­tung des The­mas herange­zo­gen wer­den kann.
    (*) http://de.wikipedia.org/wiki/Nomic

  14. gnaddrig

    Der Ver­gle­ich mit der Schweiz hinkt, weil Sie nicht zwis­chen anges­tammten Min­der­heit­en und Migranten (der jün­geren Ver­gan­gen­heit) unter­schei­den. In der Schweiz haben die Sprachen aller Gemein­den, die sich zur Eidgenossen­schaft zusam­mengeschlossen haben, unab­hängig von der Anzahl der Sprech­er den Sta­tus von Amtssprachen. Auch wenn nur ein halbes Prozent der Schweiz­er Rätoro­man­isch als Mut­ter­sprache haben – ihre Heimat­ge­mein­den sind eben seit Jahrhun­derten voll­w­er­tiger Teil der Schweiz.
    Ver­gle­ich­bar kleine Min­der­heit­en gibt es in Deutsch­land auch, die Sor­ben und die Dänen. Und deren Sprachen sind zumin­d­est dort, wo sie ansäs­sig sind, auch Amtssprachen. Dazu kom­men noch Friesisch und Niederdeutsch, die region­al als Amtssprachen anerkan­nt sind, weil viele Leute dort eben so sprechen. Ein fest umris­senes türkisches Sied­lungs­ge­bi­et (wie etwa früher die wol­gadeutschen Kan­tone in Rus­s­land oder die deutschen Sied­lungs­ge­bi­ete in Südos­teu­ropa) gibt es in Deutsch­land nicht, und deshalb stellt sich die Frage nach Türkisch als zweit­er Amtssprache zunächst nicht.

  15. gnaddrig

    Kleine Panne
    Mein voriger Kom­men­tar bezog sich auf “Türkisch als zweite Amtssprache!” von Matthias.

  16. Marc

    Guten Tag,
    die Peti­tion ist grund­sät­zlich nicht zu bean­standen, nur hätte die Umset­zung doch sehr inter­es­sante Auswirkun­gen in Bezug auf unsere Jus­tiz. So hat am 26. Jan­u­ar der Bun­des­gericht­shof entsch­ieden, dass Schöf­fen zwin­gend deutsch sprechen und ver­ste­hen müssen. Somit ist die Par­tizipa­tion in diesem Bere­ich eingeschränkt und ste­ht im Wider­spruch zur Peti­tion. Quelle des Urteils im Lawblog.de: http://www.lawblog.de/…mussen-deutsch-ver­ste­hen/
    mit fre­undlichen Grüßen
    Nemitz
    [Im Gegen­teil: Das Urteil, auf das Sie sich hier beziehen, ist ein exzel­lentes Beispiel dafür, dass eine Ver­ankerung der deutschen Sprache im Grundge­setz über­flüs­sig wäre. Die aktuellen ver­fahren­srechtlichen Regelun­gen erfüllen ihren Zweck ganz ohne Hil­fe des Grundge­set­zes. Das Gerichtsver­fas­sungs­ge­setz, §33, Abs. 5 regelt, dass „Per­so­n­en, die man­gels aus­re­ichen­der Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind“ nicht zum Schöf­fen berufen wer­den sollen. Das ergibt sich im Prinzip automa­tisch aus §184 GVG („Die Gerichtssprache ist deutsch.“) und §261, StPO („Über das Ergeb­nis der Beweisauf­nahme entschei­det das Gericht nach sein­er freien, aus dem Inbe­griff der Ver­hand­lung geschöpften Überzeu­gung.“): Wenn ein Schöffe dem „Inbe­griff der Ver­hand­lung“ nicht selb­st, son­dern nur über einen Dol­metsch­er fol­gen kann, ist eine „freie Überzeu­gung“ nicht mehr gewährleis­tet, da der Dol­metsch­er eine eigene Per­spek­tive in die Über­set­zung ein­fließen lassen kön­nte. Unsere Peti­tion richtet sich ja nicht gegen geset­zliche Regelun­gen bezüglich Amts- und Gerichtssprache, son­dern auss­chließlich gegen eine über­flüs­sige und aus­gren­zende Auf­nahme des Deutschen als Lan­dessprache in das Grundge­setz. — A.S.]

  17. Armin

    Grundge­setz in Hongkong
    @Andy,
    Ich weiss nicht wo Du aus dem ver­link­ten Artikel eine Frei­heit der Sprache ableitest, aber soll­test Du Dich auf Free­dom of Speech beziehen ist das “nur” die gute alte Mei­n­ungs­frei­heit. Die gibt’s im Deutschen Grundge­setz auch schon lange.

  18. Rainer Grün

    Amtssprache
    Bei unseren Nach­bar­län­dern ist das selb­stver­ständlich, dass eine offzielle Lan­dessprache in der Ver­fas­sung steht.
    Solange auch Min­der­heit­en­sprachen erlaubt sind und im pri­vat­en Leben keine Sprachvorschriften gemacht wer­den sehe ich da kein großes Problem.
    Und ich bin selb­st auch zweisprachig!

  19. Dierk

    @Rainer Grün
    Eine Änderung der Ver­fas­sung ohne Auswirkung auf die fol­gende Geset­zge­bung wäre, wie Ana­tol Ste­fanow­itsch mehrfach schrieb, über­flüs­sig und sin­n­frei. Es ließe sich sog­ar kon­stru­ieren, sie sei ver­fas­sungswidrig, da Geset­ze in Deutsch­land anwend- und durch­set­zbar sein müssen. Außer­dem, auch das wurde schon gesagt, wider­spräche die Son­der­stel­lung des Deutschen Artikel 3–3, der zu den so genan­nten ‘all­ge­meinen Men­schen­recht­en’ zählt.

  20. Diax's Rake

    Peti­tion gegen die Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundge­set­zAna­tol Ste­fanow­itsch vom Sprachlog hat eine Peti­tion an den Deutschen Bun­destag ges­tartet, die ich sehr unter­stütze und auf die ich kurz hin­weisen möchte. Die Peti­tion befind­et sich in der Zeich­nung, und ihr soll­tet euch über­legen mitzu­machen. Grund ist eine abgelaufene…

  21. Armin

    Frage an A.S. — Nachbarlaender
    In den Kom­mentaren sowohl hier als auch ander­swo lese ich immer wieder dass es doch in den Nach­bar­laen­dern ganz selb­stver­staendlich und nor­mal waere die Lan­dessprache in der Ver­fas­sung zu haben.
    Meine Kurzrecherche hat keine brauch­bare Ueber­sicht ergeben und bevor ich mich da stun­den­lang durch Suchen, Ver­fas­sun­gen und sonst­was quaele, gibt es dazu irgend­wo schon Untersuchungen/Auflistungen/Analysen die unter Sprach­wis­senschaftlern bekan­nt sind? Wuerde mich mal inter­essieren ob und wenn ja in welchem Masse diese immer wieder gebrachte Aus­sage denn nun stimmt.

  22. Klausi

    Wenn Ihnen kein Grund einfällt
    A.S. schrieb: Wenn Ihnen kein Grund ein­fällt, warum der Verzicht auf über­flüs­sige Sig­nale nationalen Selb­st­be­wusst­seins im deutschen Inter­esse liegen kön­nte, wis­sen Sie offen­sichtlich wenig über die jün­gere deutsche Geschichte.
    Patri­o­tismus sollte man nicht mit Nation­al­is­mus verwechseln.
    Es ist doch eher ein Aus­druck von man­gel­n­dem Selb­st­be­wusst­sein (und Furcht vor der Auflö­sung), wenn man eine der­ar­tige Selb­stver­ständlichkeit (die eigene Sprache) im Grundge­setz ver­ankert wis­sen will. Selb­st­be­wusstein, bess­er ein aus­geprägtes Selb­st­be­wusst­sein, ist jedoch uner­lässlich, wenn man sich Neuem oder gar Frem­den öff­nen soll. Dass wir als Deutsche ein eher gestörtes Selb­stver­ständ­nis und Selb­st­be­wusst­sein gegenüber der eige­nen Nation­al­ität haben, zeigt nicht nur die Ini­tia­tive des VDS. Die Ihre ist noch ang­ster­füll­ter als die des VDS. Während der VDS die deutsche Sprache und Kul­tur schwarz malt, malen Sie das Teufel­bild eines neu aufkeimenden Nation­al­is­mus an die Wand. Der VDS hebt den mah­nen­den Zeigefin­ger, Sie — so manch­mal mein Ein­druck — den Stinkefinger.
    Wenn man Migranten im besten Sinne des Wortes ein­bürg­ern will, darf man sie nicht nur willkom­men heißen, son­dern man muss ihnen auch so etwas wie eine Ersatzheimat mit emo­tionaler Anbindung bieten. Die Heimat muss man als Inlän­der jedoch auch selb­st mögen, anson­sten ist das Ange­bot des Absenders für den Empfänger im wahrsten Sinne des Wortes wert­los. Deshalb halte ich auch die sym­bol­is­chen Begrüßungsak­te, wie sie mit­tler­weile in vie­len deutschen Städten abge­hal­ten wer­den, für sehr hil­fre­ich und nicht für über­flüs­sige Sig­nale, weil sie so etwas wie eine bei­d­seit­ige Freude — und bei­d­seit­ige Verpflich­tung — aus­drück­en sollen.
    Den Migranten jede­falls helfen bloße Beken­nt­nisse der Sol­i­dar­ität wenig, falsch ver­standene Sol­i­dar­ität wie die Ihre noch weniger. Die Aktion “Deutsch nicht ins Grundge­setz” über­haupt nicht. Und ohne Gegen­leis­tung gibt es keine Akzep­tanz. Eigentlich ganz einfach.

  23. Achim

    warum ich mit­geze­ich­net habe
    Es ist ziem­lich müßig, Deutsch ins GG aufzunehmen. Der VDS wehr sich doch dage­gen, dass Deutsch in immer mehr Bere­ichen des Lebens ange­blich auf dem Rück­zug ist.
    Abge­se­hen davon, dass — wie hier ja schon öfter aus­ge­führt wurde — Ver­wal­tun­gen und Gerichte i.d.R. per Gesetz schon verpflichtet sind, auf Deutsch zu arbeit­en, lässt sich doch von so einem GG-Artikel nie­mand beeindrucken.
    Nicht der Wis­senschaftler, der vorzus­g­weise in englis­chsprachi­gen Zeitschriften pub­liziert und auf englis­chsprachige Kon­feren­zen fährt, weil er sich dort das größere Pub­likum erhofft. (Außer­dem ist es eine Anerken­nung, dort angenom­men zu wer­den, denn es gibt einen entsprechend harten Wet­tbe­werb. Was ist schon die Zeitschrift für Sprach­wis­senschaft gegen Lin­guis­tics, Lan­guage, Lin­guis­tic Review etc.?) Das war mal anders, ich weiß, aber nicht zulet­zt deutsche Poli­tik ist mit daran beteiligt gewe­sen, dass sich das geän­dert hat.
    Nicht der Ein­wan­der­er, der mit Seines­gle­ichen lieber in der Sprache des Herkun­ft­s­lan­des spricht, entsprechende Medi­en bevorzugt etc. (Je stärk­er diese Ein­wan­der­er aus­ge­gren­zt wer­den, desto weniger sprechen sie deutsch, wenn sie nicht müssen.)
    Nicht die Wer­beleute, die glauben, mit (echt­en oder ver­meintlichen) englis­chen Begrif­f­en die Kun­den in die Läden zu locken.
    Und schon gar nicht lässt sich der Sprach­wan­del aufhal­ten, in diesem Fall die Auf­nahme von Lehn­wörtern etc.
    Meine Güte, wir leben in einem freien Land!

  24. Achim

    Ver­fas­sungsrang
    Kurze Recherche:
    Frankre­ich: Art. 2: Die Sprache der Repub­lik ist Französisch.
    Däne­mark: Keine Erwähnung.
    Por­tu­gal: Art. 9. Wesentliche Auf­gaben des Staates sind: […] f) die Lehre und dauer­hafte Wertschätzung der por­tugiesis­chen Sprache sicherzustellen, ihren Gebrauch zu vertei­di­gen und ihre inter­na­tionale Ver­bre­itung zu fördern.
    Bel­gien: Art. 129 § 1 “Die Räte der Franzö­sis­chen und der Flämis­chen Gemein­schaft regeln, jed­er für seinen Bere­ich” erset­zt durch: “Die Par­la­mente der Franzö­sis­chen und der Flämis­chen Gemein­schaft regeln, jedes für seinen Bere­ich, durch Dekret und unter Auss­chluß des föderalen Geset­zge­bers den Gebrauch der Sprachen für:
    1. die Verwaltungsangelegenheiten;
    2. den Unter­richt in den von den öffentlichen Behör­den geschaf­fe­nen, bezuschußten oder anerkan­nten Einrichtungen;
    3. die sozialen Beziehun­gen zwis­chen den Arbeit­ge­bern und ihrem Per­son­al sowie die durch Gesetz und Verord­nun­gen vorgeschriebe­nen Hand­lun­gen und Doku­mente der Unternehmen. “. Dann Aus­nah­meregelun­gen für Gren­zge­mein­den und Art 130 für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
    UK: keine Ver­fas­sung im engeren Sinne
    Nieder­lande: keine Erwähnung
    Öster­re­ich: Art. 8. (1) Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprach­lichen Min­der­heit­en bun­des­ge­set­zlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.
    (2) Die Repub­lik (Bund, Län­der und Gemein­den) beken­nt sich zu ihrer gewach­se­nen sprach­lichen und kul­turellen Vielfalt, die in den autochtho­nen Volks­grup­pen zum Aus­druck kommt. Sprache und Kul­tur, Bestand und Erhal­tung dieser Volks­grup­pen sind zu acht­en, zu sich­ern und zu fördern.
    (3) Die Öster­re­ichis­che Gebär­den­sprache ist als eigen­ständi­ge Sprache anerkan­nt. Das Nähere bes­tim­men die Gesetze.
    Polen: Art. 27. In der Repub­lik Polen ist die pol­nis­che Sprache die Amtssprache. Diese Vorschrift ver­let­zt nicht Rechte der nationalen Min­der­heit­en, die sich aus rat­i­fizierten völk­er­rechtlichen Verträ­gen ergeben.
    Ital­ien: Keine Erwähnung
    Schwe­den: Keine Erwähnung
    Slowakei: Art. 6. (1) Die slowakische Sprache ist im Gebi­et der Slowakischen Repub­lik die Staatssprache.
    (2) Der Gebrauch ander­er Sprachen als der Staatssprache im amtlichen Verkehr wird durch Gesetz geregelt.
    Quelle: http://www.verfassungen.eu; ich habe ein­fach ein paar herausgepickt.

  25. Achim

    Nach­trag
    Sorry,
    in mein­er Quelle war die Änderungs­geschichte des Artikels 129 nachgeze­ich­net, ich wollte eigentlich nur den End­stand hineinkopieren (“pas­ten” :-).
    Bis auf Por­tu­gal bläst nie­mand zum Kul­turkampf, wenn ich das richtig sehe.

  26. NörglerIn

    @Achim
    Die Ver­fas­sungstra­di­tio­nen sind sehr unter­schiedlich. In Län­dern mit ein­er vorherrschen­den Lan­dessprache wurde diese häu­fig als selb­stver­ständlich unter­stellt und daher nicht aus­drück­lich — aber häu­fig impliz­it — festgelegt:
    Weimar­er Verfassung:
    Artikel 113
    Die fremd­sprachi­gen Volk­steile des Reichs dür­fen durch die Geset­zge­bung und Ver­wal­tung nicht in ihrer freien, volk­stüm­lich­er Entwick­lung, beson­ders im Gebrauch ihrer Mut­ter­sprache beim Unter­richt, sowie bei der inneren Ver­wal­tung und der Recht­spflege beein­trächtigt werden.

    (krasse “Aus­gren­zung” der “fremd­sprachi­gen Volksteile”)
    Nor­wegis­che Verfassung:
    Artikel 92
    Für Ämter im Staat kön­nen nur nor­wegis­che Staat­sange­hörige, Män­ner oder Frauen, ernan­nt wer­den, welche die Sprache des Lan­des sprechen, sowie …

    (implizite Fes­tle­gung der “Lan­dessprache” und damit auch “Aus­gren­zung”)
    Auch in der franzö­sis­chen Ver­fas­sung war eine Lan­des- oder Nation­al­sprache ursprünglich nicht fest­gelegt, was die Unter­drück­ung der Region­al­sprachen Deutsch, Bask­isch, Kata­lanisch usw. aber nicht behin­dert hat. Die aus­drück­liche Fes­tle­gung als “Sprache der Repub­lik” erfol­gte erst in den 90er Jahren. Auf dieser Grund­lage hat der “Con­seil d’e­tat” die Rat­i­fi­fizierung der europäis­chen Sprachenkon­ven­tion auch ver­hin­dert. Von “Kul­turkammpf” kann man man daher im franzö­sis­chen Fall noch viel mehr sprechen als im portugiesischen.
    Ander­er­seits enthal­ten manche Ver­fas­sun­gen Fes­tle­gun­gen über die “Staat­sre­li­gion”, die aus deutsch­er Sicht schw­er zu ver­ste­hen sind:
    Dänis­che Verfassung:
    4. Den evan­ge­lisk-lutherske kirke er den danske folkekirke og under­støttes som sådan af staten.
    Nor­wegis­che Verfassung:
    Artikel 2
    Alle Ein­wohn­er des Reichs haben das Recht auf freie Reli­gion­sausübung. Die evan­ge­lisch-lutherische Kon­fes­sion verbleibt öffentliche Reli­gion des Staates. Die Ein­wohn­er, die sich zu ihr beken­nen, sind verpflichtet, ihre Kinder in der­sel­ben zu erziehen.

    Griechis­che Verfassung:
    Artikel 3. (1) Vorherrschende Reli­gion in Griechen­land ist die der Östlich-Ortho­dox­en Kirche Christi.
    Fazit:
    1. Wenn man ver­gle­ichende Ver­fas­sungskunde betreiben will, muß man schon sehr genau hinschauen.
    2. Was die Staats- oder Nation­al­sprache anbe­t­rifft, so sind die Aus­gangsla­gen in ver­schiede­nen Län­dern sehr unter­schiedlich. Was vor Jahrzehn­ten noch selb­stver­ständlich war, ist im Zeital­ter der Glob­al­isierung und der weltweit­en Hege­monie des Englis­chen schon lange nicht mehr selbstverständlich.

  27. Achim

    Ver­fas­sungsregelun­gen
    @ NörglerIn:
    Eigentlich bestäti­gen Sie ja die Posi­tion von Her­rn Ste­fanow­itsch. Dort, wo Ver­fas­sun­gen (außer der Por­tu­gals) etwas über die Sprach­wahl aus­sagen, geht es um die Sprache des Staates und sein­er Insti­tu­tio­nen, also der Amtssprache. Dazu gehört auch die Schulsprache.
    Meine Frage also: All diese Dinge sind in Deutsch­land geregelt, ein­schließlich der erforder­lichen Aus­nah­men. Welchen Nutzen soll also der Ver­fas­sungsrang haben?
    Er wird sicher­lich nicht die Auf­nahme von Lehn­wörtern in den deutschen Wortschatz ein­schränken kön­nen, und diese ange­bliche Anglisierung der deutschen Sprache ist doch die Haupt­sorge des VDS, oder? (Das per­fide Albion — honi soit qui mal y pense.)
    Und für unverbindliche Absicht­serk­lärun­gen ist eine Ver­fas­sung der falsche Ort.

  28. Michael Khan

    Frage zur Weimar­er Ver­fas­sung, Art.113

    Weimar­er Verfassung:
    Artikel 113
    Die fremd­sprachi­gen Volk­steile des Reichs dür­fen durch die Geset­zge­bung und Ver­wal­tung nicht in ihrer freien, volk­stüm­lichen Entwick­lung, beson­ders im Gebrauch ihrer Mut­ter­sprache beim Unter­richt, sowie bei der inneren Ver­wal­tung und der Recht­spflege beein­trächtigt werden.
    (krasse “Aus­gren­zung” der “fremd­sprachi­gen Volksteile”)

    Frage: Inwiefern stellt dies eine krasse Aus­gren­zung dar? Und wo wird die Lan­dessprache hier impliz­it oder expliz­it festgelegt?
    Der Text dieses Artikels sagt doch das Gegen­teil, näm­lich dass nicht-deutschsprachige Deutsche ihre Sprache im Unter­richt und in der Ver­wal­tung ver­wen­den dür­fen und dass die Geset­zge­bung sie hier­an nicht hin­dern darf. Also das gegen­teil dessen, was Sie behaupten. Oder nicht?

  29. gnaddrig

    Implizite Fes­tle­gung; Ausgrenzung
    @ Michael Khan: Wenn von “fremd­sprachi­gen Volk­steilen des Reichs” die Rede ist, muss es im Gegen­satz dazu auch “nicht fremd­sprachige Volk­steile” geben, son­st wäre der Pas­sus überflüssig.
    Dass die deutschsprachi­gen Gegen­den bzw. Bevölkerungs­grup­pen im Deutschen Reich “in ihrer freien, volk­stüm­lichen Entwick­lung, beson­ders im Gebrauch ihrer Mut­ter­sprache beim Unter­richt, sowie bei der inneren Ver­wal­tung und der Recht­spflege” nicht durch Geset­ze und Ver­wal­tungsvorschriften beein­trächtigt wur­den, war offen­bar so selb­stver­ständlich, dass es nicht extra erwäh­nt wer­den musste. Das kann man als implizite Fes­tle­gung des Deutschen als Lan­dessprache sehen.
    @ Nör­g­lerIn: Eine Aus­gren­zung kann ich nicht erken­nen, es sei denn, man will die bloße Erwäh­nung (tat­säch­lich vorhan­den­er) “fremd­sprachiger Volk­steile” schon so nen­nen. Aber das wäre unangemessen, umso mehr als der von Ihnen zitierte Pas­sus die sprach­liche und kul­turelle Eigen­ständigkeit dieser Volk­steile anerken­nt und ihre Diskri­m­inierung ver­bi­etet. Aus­gren­zung geht anders.

  30. Michael Khan

    @gnaddrig: Ein­ver­standen!

    Das kann man als implizite Fes­tle­gung des Deutschen als Lan­dessprache sehen.

    Ja, wenn man will. Eigentlich ist es nur eine Anerken­nung der Faktenlage. 

    Eine Aus­gren­zung kann ich nicht erken­nen, es sei denn, man will die bloße Erwäh­nung (tat­säch­lich vorhan­den­er) “fremd­sprachiger Volk­steile” schon so nen­nen. Aber das wäre unangemessen, umso mehr als der von Ihnen zitierte Pas­sus die sprach­liche und kul­turelle Eigen­ständigkeit dieser Volk­steile anerken­nt und ihre Diskri­m­inierung ver­bi­etet. Aus­gren­zung geht anders.

    Das sehe ich ganz genau­so. Die For­mulierung des Artikels 113 bietet eigentlich auch keinen Anlass zu Missver­ständ­nis­sen, also ist mir rät­sel­haft, wie es zu der Ein­schätzung “kresse Aus­gren­zung” kam.

  31. Gregor

    Beispiel Est­land
    Ein echt­es Poli­tikum stellt die Frage des Staatssprache in Est­land dar.
    Art. 6 der est­nis­chen Ver­fas­sung besagt, daß die die Amtssprache Est­lands Est­nisch ist. Für die Esten scheint es ein wichtiges Anliegen zu sein, nach dem Ende der rus­sis­chen “Okku­pa­tion” (auch dies ein umstrit­ten­er Begriff), den Ein­fluß des Rus­sis­chen zurück­zu­drän­gen und Rolle der indi­ge­nen Kul­tur zu stärken. Darum müssen Beamte und Men­schen in Dien­stleis­tungs­berufen zwin­gend die est­nis­che Sprache beherrschen. Die beachtliche rus­sis­che Min­der­heit (ca. ein Vier­tel der Gesamt­bevölkerung) sieht dies als bewußte Diskri­m­inierung, die Esten wiederum betra­cht­en entsprechende Kla­gen der Russen als von Moskau gesteuert.
    Hier ein inter­es­san­ter Artikel dazu aus einem Blog, der eher mit der rus­sis­chen Sicht der Dinge sympathisiert:
    http://kloty.blogspot.com/

  32. NörglerIn

    Ver­fas­sungsregelun­gen
    @Michael Khan
    Ich halte an sich sehr wenig von dem über­stra­pazierten Begriff “Aus­gren­zung”. Wenn man aber schon die Fes­tle­gung der Staatssprache Deutsch im GG als “Aus­gren­zung” ver­ste­ht, so halte ich die Beze­ich­nung von seit Urzeit­en in Deutsch­land gesproch­en­er autochthon­er Sprachen als “Fremd­sprachen” für noch erhe­blich “aus­gren­zen­der”.

    Eigentlich ist es nur eine Anerken­nung der Faktenlage.

    Wäre die Anerken­nung des Deutschen als Staat­sprache im GG nicht auch “nur eine Anerken­nung der Faktenlage”?
    In der Ver­fas­sung Öster­re­ichs heißt es:

    Artikel 8. (1) Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprach­lichen Min­der­heit­en bun­des­ge­set­zlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.
    (2) Die Repub­lik (Bund, Län­der und Gemein­den) beken­nt sich zu ihrer gewach­se­nen sprach­lichen und kul­turellen Vielfalt, die in den autochtho­nen Volks­grup­pen zum Aus­druck kommt. Sprache und Kul­tur, Bestand und Erhal­tung dieser Volks­grup­pen sind zu acht­en, zu sich­ern und zu fördern.
    (3) Die Öster­re­ichis­che Gebär­den­sprache ist als eigen­ständi­ge Sprache anerkan­nt. Das Nähere bes­tim­men die Gesetze.

    Wer­den auch durch diesen Artikel die “sprach­lichen Min­der­heit­en” Öster­re­ichs “aus­ge­gren­zt” oder wer­den nicht vielmehr ihre sprach­lichen Rechte garantiert? Eine ähn­liche Klarstel­lung wöre ja auch im Grundge­setz ohne weit­eres möglich.
    @Achim

    All diese Dinge sind in Deutsch­land geregelt, ein­schließlich der erforder­lichen Aus­nah­men. Welchen Nutzen soll also der Ver­fas­sungsrang haben?

    Es macht nun ein­mal einen Unter­schied, ob etwas nur ein­fachge­set­zlich oder ver­fas­sungsrechtlich geregelt ist. Im ersten Fall reicht eine ein­fache Mehrheit des Bun­destags aus, um die Regelung zu ändern oder abzuschaf­fen, im zweit­en Fall ist dafür eine Zwei­drit­telmehrheit erforder­lich. Das ist doch der Grund dafür, daß alle möglichen Grup­pen alles mögliche in der Ver­fas­sung ver­ankern wollen. Das ist ja auch dur­chaus ver­ständlich: Wenn einem etwas beson­ders am Herzen liegt, will man es gern in der Ver­fas­sung vor tage­spoli­tis­ch­er Ver­füg­barkeit schützen.
    Amts- und Gerichtssprache sind zwar ein­fachge­set­zlich fest­gelegt, aber dem Bun­destag liegt bere­its ein Geset­zen­twurf vor, der die Gerichtssprache Englisch in inter­na­tionalen Han­delsver­fahren zulassen würde.

    Und für unverbindliche Absicht­serk­lärun­gen ist eine Ver­fas­sung der falsche Ort.

    Da stimme ich Ihnen vol­lkom­men zu. Mich stört an der Peti­tion von A.S. nur die Ein­seit­igkeit. Im vorherge­hen­den Diskus­sion­sstrang habe ich gesagt:

    An sich bin ich gegen all­ge­meine Wun­schvorstel­lun­gen im Grundge­setz. Wenn wir uns darauf eini­gen kön­nten, der­ar­tige “Pro­gramm­sätze” aus der Ver­fas­sung her­auszuhal­ten und die Peti­tion so zu erweit­ern, daß auch die Auf­nahme des Sports und des Rechts auf Arbeit ins GG abgelehnt und der nachträglich einge­fügte Natur- und Tier­schutz wieder aus dem GG getil­gt wer­den, dann unter­schreibe ich die Peti­tion sehr gerne. Anderen­falls ist mir die deutsche Sprache wichtig genug, um neben anderem Wün­schenswerten auch in der Ver­fas­sung zu stehen.

  33. Joachim

    Warum ins Grundgesetz?
    “Das ist doch der Grund dafür, daß alle möglichen Grup­pen alles mögliche in der Ver­fas­sung ver­ankern wollen. Das ist ja auch dur­chaus ver­ständlich: Wenn einem etwas beson­ders am Herzen liegt, will man es gern in der Ver­fas­sung vor tage­spoli­tis­ch­er Ver­füg­barkeit schützen.”
    Dann ver­ste­he ich aber immer noch nicht, warum der VDS die Sprache über­haupt ins Grundge­setz schreiben möchte. Sprache gehört, wenn über­haupt in eine Ver­fas­sung, in die Lan­desver­fas­sun­gen. Schließlich haben die Län­der in der Bun­desre­pub­lik die Kul­turho­heit und es gibt erhe­bliche Unter­schiede in den sprach­lichen Tra­di­tion der einzel­nen Bun­deslän­der. So gibt es zum Beispiel keinen Grund in Bay­ern Dänisch als Min­der­heit­en­sprache zu schützen, in Schleswig-Hol­stein ist es dage­gen unumgänglich.
    Ich habe übri­gens schon lange die Peti­tion gegen die Auf­nahme ins Grundgestz gezeichnet.

  34. Achim

    Gerichtssprache etc.
    @ NörglerIn:

    Amts- und Gerichtssprache sind zwar ein­fachge­set­zlich fest­gelegt, aber dem Bun­destag liegt bere­its ein Geset­zen­twurf vor, der die Gerichtssprache Englisch in inter­na­tionalen Han­delsver­fahren zulassen würde. 

    Und wo ist das Prob­lem, wenn Kon­tra­hen­ten in inter­na­tionalen Stre­it­sachen, die im Zweifels­fall ohne­hin auf Englisch kom­mu­nizieren, dies nun auch vor Gericht tun dür­fen? Sowohl die Parteien als auch ihre Klagev­ertreter dürften hier keine Prob­leme bzgl. der notwendi­gen Englis­chken­nt­nisse haben. Und sehr viele Beweis­mit­tel (Verträge, Kor­re­spon­denz, Zeu­ge­naus­sagen) liegen ohne­hin auf Englisch vor.
    Ich habe jet­zt den Geset­zen­twurf nicht recher­chiert, aber ich gehe davon aus, dass bei­de Parteien zus­tim­men müssen, wenn die Ver­hand­lung auf Englisch geführt wer­den soll. Da wird nie­mand über­fahren. Und ich mache die Vorher­sage, dass Außen­ste­hende, die der Ver­hand­lung fol­gen wollen (Stich­wort Öffentlichkeit), das auch auf Englisch kön­nen, sofern die entsprechende Fachkunde vorhan­den ist.
    Ich ver­ste­he wirk­lich nicht, wie so eine Änderung des GG die Ziele des VDS befördern soll.

  35. NörglerIn

    @Joachim

    Sprache gehört, wenn über­haupt in eine Ver­fas­sung, in die Landesverfassungen.

    Da sind die Schweiz und Öster­re­ich — obwohl eben­falls Bun­desstaat­en — aber ander­er Mei­n­ung. Dort sind die Lan­dessprachen bzw. die Staatssprache dur­chaus in der Bun­desver­fas­sung geregelt. Übri­gens sind Lan­des- und Staatssprache(n) nicht immer iden­tisch mit Amtssprache(n).
    Das Gerichtsver­fas­sungs­ge­setz und das Ver­wal­tungsver­fahrens­ge­setz, in denen Deutsch als Gerichts- und Amtssprache fest­gelegt sind, sind Bun­des­ge­set­ze. Die Bun­deslän­der sind dadurch allerd­ings nur insoweit gebun­den, als sie Bun­desrecht in Auf­tragsver­wal­tung anwenden.
    Wür­den Sie auch eine Peti­tion gegen die Auf­nahme des Rechts auf Arbeit ins Grundge­setz zeichnen?
    @Achim
    Über Englisch als Gerichtssprache gibt es in diesem Blog bere­its eine Diskus­sion, an der ich mich (noch nicht gen­derg­erecht) beteiligt habe. Ich halte die Begrün­dung für diesen Geset­ze­santrag für sehr schwach.

    ich gehe davon aus, dass bei­de Parteien zus­tim­men müssen, wenn die Ver­hand­lung auf Englisch geführt wer­den soll.

    Da haben Sie im Grund­satz schon recht. Die Frage ist nur, wer am län­geren Hebel sitzt. Die deutsche Exportwirtschaft ist aber auf ihre inter­na­tionalen Kun­den angewiesen und muß auf deren Wün­sche Rück­sicht nehmen. Das zeigt sich ger­ade darin, daß diese inter­na­tionalen Kun­den in aller Regel auf die Anwen­dung angel­säch­sis­chen Rechts, jeden­falls nicht deutschen Rechts, beste­hen. Entsprechen­des ist bei der Wahl der Gerichtssprache Englisch zu erwarten, falls die aus­ländis­chen Abnehmer über­haupt deutsches Recht akzep­tieren sollten.

    Ich ver­ste­he wirk­lich nicht, wie so eine Änderung des GG die Ziele des VDS befördern soll.

    Ob das die Ziele des VDS befördern würde, weiß ich auch nicht. Ich bin eher skep­tisch. Die Moti­va­tion des VDS kann ich aber schon etwas ver­ste­hen. Englisch als Gericht­sprache, immer mehr englis­chsprachige Stu­di­engänge an deutschen Uni­ver­sitäten, Anträge auf Forschungs­förderung oder im Rah­men der Exzel­len­zini­tia­tive, die nur in Englisch ein­gere­icht wer­den dür­fen, Englisch als “Amtssprache” in großen Deutschen Unternehmen — all das scheint mir schon Sorge über die kün­ftige Rolle des Deutschen zu rechtfertigen.

  36. Joachim

    @Nörglerin
    Liebe Nörglerin,
    “Da sind die Schweiz und Öster­re­ich — obwohl eben­falls Bun­desstaat­en — aber ander­er Meinung.”
    Das kann ich nicht ändern. Vielle­icht fände ich es als Schweiz­er oder Öster­re­ich­er auch falsch, dass die Sprache in der Bun­desver­fas­sung fest­gelegt ist. Aber ich bin kein Schweiz­er oder Öster­re­ich­er und füh­le mich nicht berechtigt, mich dort in die Geset­zge­bung einzu­mis­chen. Für die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land halte ich es für falsch, die Sprache im Grundge­setz festzuschreiben.

  37. Achim

    Schweiz/Österreich, Deutsch in Gefahr?
    @ NörglerIn

    Da sind die Schweiz und Öster­re­ich — obwohl eben­falls Bun­desstaat­en — aber ander­er Mei­n­ung. Dort sind die Lan­dessprachen bzw. die Staatssprache dur­chaus in der Bun­desver­fas­sung geregelt. 

    Wie andere Bun­desstaat­en die Kom­pe­ten­zen zwis­chen Bund und Län­dern / Staat­en / Kan­to­nen aufgeteilt haben, ist doch kein Argu­ment in ein­er deutschen Debatte.
    Im übri­gen hätte ich gerne eine empirisch fundierte Dar­legung, wieso der ver­mehrte Gebrauch des Englis­chen in Unternehmen, Hochschulen etc. die deutsche Sprache gefährdet.
    Was wären denn die Kri­te­rien? Spon­tane Beispiele:
    — Rück­gang der Sprecherzahl
    — eingeschränk­te Möglichkeit, sich in bes­timmten Fachge­bi­eten angemessen auszudrücken
    — Auss­chluss von bes­timmten Teilen der Bevölkerung von der Teil­nahme an entsprechen­den Debatten
    Einen Rüch­gang der Sprecherzahl (gemeint sind Mut­ter­sprach­ler) sehe ich nicht. Gemeint ist hier die Auf­gabe von Deutsch als Haupt­sprache zugun­sten ein­er anderen Sprache. Auch der anglophilste Wer­be­fritze oder Wis­senschaftler wird, wenn er in Deutsch­land lebt und Deutsch als Mut­ter­sprache hat, weit­er­hin haupt­säch­lich auf Deutsch kom­mu­nizieren. Hier set­zt (Hoch-)Deutsch eher die autochtho­nen Min­der­heitssprachen unter Druck. (Ich rede von Deutsch­land, wie das in der vier­sprachi­gen Schweiz ist, weiß ich nicht.) Das sind meis­tens ganz prag­ma­tis­che Prozesse, z.B. hat Deutsch im späten 19. Jhdt. den Gebrauch von Dänisch in Süd­schleswig stark zurückgedrängt.
    Dass wir uns zu bes­timmten The­men auf Deutsch nur eingeschränkt unter­hal­ten kön­nen, kön­nte in manchen Wis­senschafts­ge­bi­eten der Fall sein, wenn man auf die Zahl von Lehn­wörtern, Lehnüber­set­zun­gen oder auf englis­che Begriffe zurück­ge­hende Abkürzun­gen und Akro­nyme mitzählt. Dann sollte man aber fair sein und auch Latin­is­men und Gräzis­men mitzählen 😉 Hier ist aber Ökonomie im Spiel: Wenn ich aus dem englis­chen Sprachraum neue Ideen, The­o­rien oder Mod­elle übernehme, dann eben mit dem Etikett, das schon dranklebt.
    Und der Auss­chluss von der Fremd­sprache nicht mächti­gen Sprech­ern von der Teil­habe an Debat­ten? Da sehe ich, wie schon früher aus­ge­führt, das Prob­lem eher in der Fachkunde als in der Sprachken­nt­nis. Im Übri­gen kön­nen Juris­ten in lupen­reinem Deutsch höchst unver­ständliche Texte fab­rizieren, und ich halte es für ein größeres Prob­lem, wenn die Rechtssub­jek­te die Recht­snor­men nicht begreifen, als wenn jemand wie ich nicht ver­ste­ht, was eine Astropühysik­erin oder ein Man­age­ment­the­o­retik­er von sich geben.

  38. Frischer Wind

    Eine unter­stützenswerte Petition“Ich will keine Zuwan­der­erfam­i­lien, die sich bis in die dritte Gen­er­a­tion weigern, die Sprache des Lan­des kor­rekt zu ler­nen, in dem sie leben!” Mit diesem recht unmissver­ständlichen Satz forderte die BILD-Zeitung ihre Leser im Novem­ber dazu auf, eine Bun­destags-Peti­tion für die Auf­nahme der deutschen Sprache ins Grundge­setz zu zeich­nen. Inzwis­chen gibt es eine — unter­stützenswerte — Gegen­pe­ti­tion, für die ich heute aus­drück­lich wer­ben möchte.

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