Art. 22, Abs. 3 GG gibt es nicht.
Der VDS möchte, dass Deutsch besser geschützt und deshalb als Zusatz zu Artikel 22 ins Grundgesetz aufgenommen wird. Dafür hat der Verein Ende des vergangenen Jahres die BILD-Zeitung gewinnen können. Mit der Sache beschäftigten sich im November das BILDblog (hier und hier), sowie Sprachlogger Anatol Stefanowitsch. Im Dezember dann startete der VDS eine E‑Petition, in der der Bundestag aufgefordert wird, Deutsch im Grundgesetz festzuschreiben. Diese Petition ist bei Ablauf in dieser Woche von etwa 5000 Menschen gezeichnet worden.
Stefanowitsch kündigte bereits im November an, eine entsprechende Gegenaktion zu starten. Es ist soweit. Die Petition findet sich hier. Zum Willensbildungsprozess gehört natürlich auch die Information über ein Thema und wer sich die Hintergründe dazu aneignen möchte und wissen möchte, warum, der sei auf die Bekanntmachung (inklusive der Links zu früheren Beiträgen) im Sprachlog hingewiesen. Heute hat auch Stefan Niggemeier auf die Aktion aufmerksam gemacht.
Da frage ich mich natürlich, was die Reichweite meiner Wenigkeit noch ausrichten kann. Aber mir ist im Laufe der Diskussionen klar geworden (ähnlich wie Kristin), dass ich auch als kleines Licht den geistigen Dünnpfiffterror nicht unkommentiert stehen lassen will. Wenn man als Feind der deutschen Sprache diffamiert wird, weil man sich der Petition anschließt oder der Doppelmoral bezichtigt wird, weil man dann trotzdem in Deutschland lebt — dann ist jede erdenkliche Motivation legitim, mit der diese Petition gezeichnet wird. Bisher hielt ich billigen Populismus für den schlechtesten aller Gründe — (zumindest) für heute sehe ich das anders. Ich lebe gerne hier, ich liebe Deutsch — und das trotz der unreflektierten Pöbelei, die uns entgegen weht.
Mein Demokratieverständnis hält das aber aus.