FIFA-Chef Blatter hat sich jegliche Einmischung der Politik in den Fußball verbeten.
Fein! Nachdem wir irgendwie gerade alle vom Platz jagen, abschießen, niederwalzen und durch geschickte Verteidigung, überfallartige Konter oder strategische Gegenangriffe verdreschen, vermöbeln (“Wer hat Argentinien am meisten weh getan?”) und zur Kapitulation zwingen oder gegnerischen Anführern zur Explosion bringen wollen, wundern wir uns noch über die Kriegsrhetorik ausländischer Medien über den bickelbehaubten hässlichen Deutschen (El Mundo: “Bestie”) im anrollenden Panzer. Da sind auch feinsinnige Neologismen wie “Deutschland müllert England” oder “Woeful England mullered by Germany” (Mirror) eher der Bick-Stick-Diplomatie zuzuordnen.
Dabei ist alles in Wahrheit noch viel schlimmer. Nach den immer noch gültigen — wenn auch obsoleten — Artikeln 53 und 107 der UN-Charta ist es allen Unterzeichnerstaaten gestattet, Aggressionen eines Feindstaates aus dem Zweiten Weltkrieg mit militärischen Mitteln ohne besondere Ermächtigung gegenüberzutreten. Diese “Feindstaatsklausel” bezog sich natürlich hauptsächlich auf Deutschland und Japan. Zu den Unterzeichnern der Charta 1945 gehörten unter anderem Australien, Jugoslawien, das Vereinigte Königreich, Argentinien, Uruguay und die Niederlande; noch vor Deutschland (1990*) unterzeichneten die Charta außerdem Ghana (1957) und Spanien (1955). (Okay, irgendwie alle halt. Aber vor uns zittern jetzt… ja auch irgendwie alle!)
Aus Gründen verpatzter Pointen bin ich froh wenn die Prüfungen durch sind.
*Streng genommen hat Deutschland erst 1990/1 mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag volle Souveränität erhalten. Deutschland war aber bereits mit dem NATO-Beitritt der BRD 1955 und der Unterzeichnung der UN-Charta der BRD und der DDR 1973 vor der Feindstaatenklausel, äh, geschützt. Der Medienarbeit vom “hässlichen Deutschen” und der Kriegsrhetorik in ausländischen Fußballmedien hat das bekanntermaßen keinen Abbruch getan. So gesehen ist Fußball ja auch irgendwie die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln.
Randnotiz aus einem Prüfungsvorbereitungshirn.