CSU-Generalsekretär Markus Söder, der vor einigen Jahren vorschlug, die Integration von Schülern aus Migrantenfamilien durch das Singen der Nationalhymne an bayrischen Schulen zu beschleunigen, hatte ja am Dienstag bei Maischberger angeregt, die deutsche Sprache im Grundgesetz als Staatssprache festzuschreiben.
Das haben andere vor ihm auch schon gefordert, z.B. der Verein deutsche Sprache schon 2005 und Bundestagspräsident Norbert Lammert im letzten Monat (laut Tagesspiegel haben Angela Merkel und Kurt Beck bereits „Zustimmung signalisiert“).
Nun mag es zunächst erstaunen, dass im Grundgesetz bislang keine Staatssprache festgelegt ist. Schließlich ist ja auch geregelt, dass Berlin die Hauptstadt ist (Art. 22, Abs. 1) und dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist (Art. 22, Abs. 2). Eine Staatssprache sucht man aber vergebens. Die einzige Erwähnung des Wortes Sprache findet sich unter den Grundrechten, und dort steht:
Art. 3, Abs. 3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Den Schöpfern des Grundgesetzes ist es also entweder schlicht nicht in den Sinn gekommen, dass irgendjemand den Status des Deutschen als Amtssprache in Frage stellen könnte, oder sie haben bewusst darauf verzichtet, eine Amtssprache festzulegen. Einen kleinen Hinweis auf die Amtsprache erhält man bei der Lektüre des Grundgesetzes natürlich trotzdem — immerhin ist es in Deutsch verfasst.
Das bedeutet nun keinesfalls, dass das Deutsche in Deutschland nicht gesetzlich verankert wäre. Eine Reihe von Gesetzen enthält explizite Hinweise auf das Deutsche als Amtssprache, etwa das Verwaltungsverfahrengesetz §23, Abs. 1: „Die Amtssprache ist deutsch“; die Abgabenordnung, §87, Abs. 1: „Die Amtssprache ist deutsch“; das Sozialgesetzbuch, zehntes Buch, $19, Abs. 1: „Die Amtssprache ist deutsch“; und das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, §93, Abs. 1: „Die Sprache vor dem Patentamt und vor dem Patentgericht ist deutsch“. Zahllose andere Gesetze enthalten Formulierungen wie diese aus der Zivilprozessordnung (§1075): „Aus dem Ausland eingehende Ersuchen auf Beweisaufnahme sowie Mitteilungen … müssen in deutscher Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein.“ Nur im Grundgesetz steht eben nichts zu einer Amtssprache. Warum sollte man diesen Zustand ändern? Sehen wir uns zunächst einmal Söders Begründung an:
Lojewski: Reden wir über den Vorschlag, den Herr Söder macht. Er sagt: in die Verfassung, in das Grundgesetz, die Sprache ist deutsch. Was bringt das? Was wird das helfen?
Söder: Das hat zunächst mal eine große Symbolwirkung, weil man sich klar zu der Sprache bekennt. … Also, es geht letztlich um zwei Dinge: das eine ist, wie können wir es schaffen, auch, sagen wir mal so, für Deutschland eine prägende Kraft der Sprache zu, zu symbolisieren, und das, glaube ich, kann man, wie in vielen anderen Ländern der Welt auch, machen, indem man beispielsweise ins Grundgesetz schreibt, mit dem Symbolwert, die Sprache in Deutschland ist einfach Deutsch.
Den angekündigten zweiten Punkt nennt er dann nicht, kommt aber nach einem kurzen Exkurs über Dialekte auf das Thema zurück:
Man merkt das übrigens an den osteuropäischen Ländern, die sehr sehr stark, denkt man an das Baltikum, sehr sehr stark drauf wert legt, die eigene Sprache sprechen zu dürfen, und sie auch kulturell darstellen zu dürfen. Also, glaube ich, ist das schon ein wichtiger Wert, und deswegen ist das Singen der Nationalhymne in Türkisch, glaube ich nicht Glanze [Glanzlicht?], so wie Herr Ströbele sagt, sondern schon drauf Wert zu legen, die eigene Sprache und damit auch die eigene Kultur auszudrücken.
Es geht also laut Söder zum einen um eine „Symbolwirkung“, zum anderen scheint er eine Bedrohung der deutschen Sprache zu sehen, die etwa mit der Unterdrückung des Lettischen, Litauischen und Estnischen zu Zeiten der Sowjetunion vergleichbar wäre.
Fangen wir mit der Symbolwirkung an. Ich bin kein Staatsrechtler und deshalb mag ich mich irren, aber nach meinem Verständnis ist das Grundgesetz nicht primär ein Ort für symbolische Handlungen. Das, was im Grundgesetz steht, hat konkrete Konsequenzen. Nach diesen Konsequenzen hat auch Christian Ströbele gleich gefragt:
Ströbele: Ich weiß noch nicht, wo Sie das ins Grundgesetz eigentlich reinschreiben wollen. Bei Staatszielen oder Grundrechten? Und muss dann überall immer Deutsch gesprochen werden? Was hat das für Konsequenzen? Wir haben so ’ne Inflation inzwischen, was noch alles ins Grundgesetz rein soll. Die Kunst soll rein … der Sport soll rein, die Sprache soll rein, also wir können jetzt noch unendlich viel ins Grundgesetz reinschreiben, nur fragt sich der geneigte Leser des Grundgesetzes dann, was heißt das ganz konkret.
In die Grundrechte braucht man die deutsche Sprache nicht hineinzuschreiben. Da laut Artikel 3 niemand wegen seiner Sprache, also auch der deutschen Sprache, bevorzugt oder benachteiligt werden darf, gibt es bereits ein Grundrecht auf die Verwendung der deutschen Sprache. Damit ist auch klar, dass Söders Vergleich mit den Sprachen der baltischen Länder völlig unangemessen ist — in Deutschland wird keine Sprache unterdrückt, schon gar nicht die deutsche.
Die Idee dürfte deshalb wohl eher sein, die deutsche Sprache unter den Staatszielen zu verankern. Das regt der Verein deutsche Sprache auch ganz explizit an:
Der VDS schlägt einen neuen Artikel 22 a vor. „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, soll er lauten.
Damit würde die Verwendung des Deutschen aber eher den Charakter einer Pflicht annehmen, als den eines Rechts. Aber wie wird sich diese Pflicht konkret gestalten? Wird es ausländischen Mitbürgern untersagt, vor Gericht einen Dolmetscher hinzuzuziehen? Wird es Jugendlichen aus Migrantenfamilien untersagt, auf dem Schulhof oder im Sportverein ihre Muttersprache zu sprechen? Wird es Mitgliedern sprachlicher Minderheiten (z.B. der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein oder der sorbischen Minderheit in Brandenburg und Sachsen) untersagt, ihre Sprache in der Öffentlichkeit zu verwenden? Wird es Sprechern von Dialekten (z.B. dem Bairischen oder der plattdeutschen Dialekte) untersagt, ihren Dialekt vor Gericht oder auf dem Schulhof zu sprechen? Wird die Verwendung von Lehnwörtern im öffentlichen Raum verboten (wie es in Frankreich der Fall ist)? Wird es deutschen Verlagen verboten, beispielsweise Fachbücher oder Fachzeitschriften in englischer Sprache zu veröffentlichen? Wird das Deutsche an deutschen Universitäten zur einzigen erlaubten Unterrichtssprache? Wird die deutsche Sprache zu einem staatlichen Symbol, dessen Herabwürdigung unter Strafe gestellt wird?
Solange solche Fragen nicht offen gestellt und diskutiert werden, halte ich eine Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz nicht nur überflüssig, wie Marcel Reich-Ranicki, ich halte sie für gefährlich. Sprache wird häufig als Werkzeug zur Diskriminierung von Minderheiten verwendet, wo andere Arten der Diskriminierung offene Empörung auslösen würden. Wenn Kurt Beck das Wort Unterschicht verwendet, kostet ihn das fast den Parteivorsitz — wenn Bastian Sick sich über Kassiererinnen, Bäckereiverkäuferinnen und Servierkräfte lustig macht, in deren Soziolekt das Wörtchen einmal anders verwendet wird, als er es tun würde, applaudiert die Nation. Wenn Walter Krämer, Vorsitzender der Vereins deutsche Sprache, sich abfällig über die Bewohner der Karibik äußern würde, würde man ihn als Rassisten bezeichnen. Wenn er die Deutschen davor warnt sich auf das sprachlichen Niveau von Bananenpflückern zu begeben, wird er als Retter der deutschen Sprache gefeiert. Und die Türkendeutsch-Debatte hatten wir ja auch gerade erst. Solche Diskriminierungen über den Umweg der Sprache würden durch eine Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz eine „symbolische“ Rechtfertigung erhalten.
[Mehr zum Thema: Amtssprache Deutsch]
Ich sehe gerade, dass sich seinerzeit um diesen Beitrag ein heiße Debatte gesponnen hat, allerdings leider nicht hier sondern im Forum des Verein deutsche Sprache (sie fängt etwa auf halber Höhe der Seite an):
http://www.vds-ev.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2407&page=4
Ich lasse die Debatte für sich stehen und bedanke mich bei „merz.“ für den Versuch, meine Denkanstöße in einem manchmal ideologisch etwas aufgeheizten Umfeld zu diskutieren (obwohl die Diskussion in diesem konkreten Fall sehr sachlich verlaufen ist).
Danke für den Link. Ist ja ein interessanter Haufen: Die meisten betrachten das Aufnehmen als symbolische Geste (für was eigentlich), einer fürchtet “wenn die das nicht machen wird Staatsprache bald russisch und türkisch” (was witzig wäre, wenn es nicht so bedenklich wäre) und wieder einer hofft darauf, dass dann deutsche Radiosender nur (oder hauptsächlich) deutsche Musik spielen…
Das zeigt, dass hinterm dem Vorschlag “Deutsch ins Grundgesetz” eine Menge mehr steckt, als die Befürworter zugeben wollen…