Puh, was für eine Diskussionsrunde, und was für eine Diskussion. Wer sie nicht gesehen hat, für den fasst die Berliner Morgenpost die Highlights Höhepunkte zusammen. Schade, dass da mindestens drei völlig unterschiedliche Themen, die jedes für sich sehr interessant gewesen wären, miteinander konkurrieren mussten: die Frage, ob deutsche Literatur, Lyrik und Popmusik einen ausreichend großen Stellenwert im Bildungssystem und in den Medien spielen, die Frage, ob der Status des Deutschen im Grundgesetz verankert werden sollte und was für Konsequenzen das hätte, und die Frage, welche sinnvolle Rolle die englische Sprache in Deutschland spielen könnte. Schade auch, dass der Moderator immer wieder versucht hat, das Thema auf „Anglizismen“ zu bringen, über die zu reden eigentlich niemand so recht Lust hatte. Schade schließlich auch, dass in der Runde kaum Sachkompetenz für das Thema „Sprache“ vorhanden war. Marcel Reich-Ranicki hat das an einer Stelle treffend thematisiert:
MRR: Der Deutschunterricht an den Schulen, DAS ist ein ernstes Problem. Hier ist natürlich nehme ich an — nun, das haben Sie besTIMMT so gemacht — kein Lehrer, kein Repräsentant der Schule anwesend. Das Gespäch hat k–
Lojewski: Ja, ja dann wären wir einer schon wieder mehr gewesen.
MRR: Ja, dann, ja, ja, ja, we– ICH bin vielleicht überflüssig. Statt meiner ein Lehrer und die Diskussion wäre viel besser im Niveau.
Lojewski: Sie wollen MICH raushaben, das weiß ich.
Ich habe keine Zeit, alle angesprochenen Themen in angemessener Weise aufzuarbeiten, werde aber versuchen, zum Ende der Woche etwas über den Komplex „Sprache und Grundgesetz“ zu schreiben, den Markus Söder und Hans-Christian Ströbele diskutiert haben und der derzeit auch durch die Presse geht.
Ich möchte hier aber kurz über ein Missverständnis reden, dass in der „Denglisch“-Debatte immer wieder auftaucht und dass auch in der Sendung gestern deutlich wurde: die Idee, dass englische Lehnwörter zu Verständnisschwierigkeiten bei denjenigen führen, die kein Englisch können. Diese Behauptung wird normalerweise — wie auch in der Sendung — dadurch belegt, dass nichtsahnende Rentner auf der Straße mit der Frage überfallen werden, ob sie wüssten, was Flatrate, Call-a-Bike-Station oder Coffee To Go bedeuten. Es werden dann natürlich nur die gezeigt, die es nicht wissen.
Die Verständnisschwierigkeiten sind natürlich real, aber dass sie etwas mit englischen Lehnwörtern zu tun haben, ist kompletter Unfug. Um ein Wort zu verstehen, muss man eine Vorstellung (eine mentale Repräsentation) vom dem haben, was mit ihm bezeichnet wird (in der Sprachwissenschaft nennt man das Bezeichnete „Signifikat“, „Denotat“ oder „Referent“). Und bei den medial überfallenen Rentnern hapert es an der Kenntnis der Signifikats. Wer nicht weiß, dass die Deutsche Bahn Farräder verleiht (ich wusste es bis gestern abend auch nicht), dem hilft auch eine Eindeutschung wie „Bestell-dir-ein-Rad“-Station nicht viel weiter. Selbst ein transparentes Kompositum wie Fahrradverleih wäre sehr aussageschwach, da man eben nicht wüsste, wer hier an wen, und zu welchen Bedingungen, Fahrräder verleiht. Wer nicht weiß, dass Telekommunikationsanbieter heutzutage Pauschalpreise anbieten, dem sagt auch das transparente Kompositum Pauschalpreis nicht viel weiter als der „Anglizismus“ Flatrate.
Um nicht missverstanden zu werden: ich finde „Call-a-Bike“ als Bezeichnung für einen Fahrradverleih völlig missglückt und das Wort Flatrate ist ohne Zweifel überflüssig. Aber die Verständnisschwierigkeiten der Senioren kann man nicht der Tatsache anlasten, dass hier englisches Sprachmaterial verwendet wird. Man könnte die selben Rentner mit schönen deutschen Wörtern wie Arbeitsspeicher, Fallrückzieher oder Spieltheorie konfrontieren — sie würden trotzdem nur Bahnhof verstehen.
A propos Bahnhof — ich frage mich schon lange, warum ausgerechnet die Bahn, ein Transportunternehmen, das in ein internationales Verkehrsnetz eingebunden ist und jede Menge internationaler Gäste transportiert, eins der Hauptziele der Sprachwahrer ist. Wer schon einmal in einem Land mit einer völlig fremden Sprache — Korea, zum Beispiel, oder Finnland — unterwegs war, der wird mir bestätigen, wie dankbar man für englische Sprachschnipsel ist, die einem wenigstens eine allgemeine Orientierung ermöglichen.
Aber ich habe schon den Fehler gemacht, den Lojewskis Gäste weitgehend vermieden haben — ich habe mich in eine „Denglisch“-Debatte hineinziehen lassen. Der großartige Marcel Reich-Ranicki hat es gestern treffendst ausgedrückt:
[Anglizismen sind] eine Mode, die spielt gar keine Rolle, und sich deshalb aufzuregen hat nur einen — unter einem Umstand einen Sinn, nämlich, wenn Sie ein anderes Thema für heute abend nicht gefunden haben. Dann kann man sich darüber aufregen, aber das ist vollkommen überflüssig. … Ich bin mit dem gegenwärtigen Zustand überhaupt nicht zufrieden. Ich bin gar nicht glücklich, aber mir missfällt arg, wenn man hysterische Panik noch dazu macht. Diese Hysterie ist völlig überflüssig. Die deutsche Sprache wird nicht untergehen. … Es ist kein schöner Zustand, dieses ewige Fan und, und, und OK und dergleichen, all diese Ausdrücke, die in allen Artikeln wiederholt werden. Interessant, es sind dieselben Vokabeln, die als Beispiele angeführt werden. Ich hab den Eindruck, es sind gar nicht so viele englische Vokabeln. Immer wieder dieselben, denn die Autoren von Artikeln schreiben voneinander ab, glaube ich. Die Artikel sind ziemlich langweilig.
Right on, Marcel!
Sprache wird eben gemeinhin als ausgesprochen fragiles und schützenswertes Kulturgut, nicht als ein sich kontinuierlich, aber doch relativ langsam veränderndes Kommunikationssystem mit ganz praktischem Zweck betrachtet. Und an “Verfall” im Gegensatz zu “Entwicklung” zu glauben fällt umso leichter, je älter man ist — schließlich bedeutet jede Veränderung eine Reduzierung des Bekannten. MRR entlarvt da nebenbei noch ein interessantes Detail: nicht nur die Anglizismen sind ein fad, sondern auch die gespielt-aufgeregte Art und Weise, in der sie von den Medien immer wieder ritualisiert beheult werden.
Wenn wir schon beim Thema Genauigkeit sind:
Mir ist nicht bekannt, daß die Bahn Fahrräder verleiht. Ich gehe davon aus, daß die Bahn Fahrräder vermietet.
Herr Stikum, Pedanterie ist ja selbst dann ein wenig langweilig, wenn sie begründet ist. Aber in diesem Fall ist sie das nicht: Sie gehen scheinbar davon aus, dass die Handlung des Verleihens nicht gegen Bezahlung erfolgen kann, sondern dass man dann zwangsläufig vom Vermieten sprechen muss. Das stimmt aber nicht: verleihen bedeutet lediglich, jemandem etwas auf Zeit zu überlassen. So bezeichnet das Wort Verleih ja ganz regulär ein „Unternehmen, das gegen Bezahlung Gegenstände … verleiht“ (Wahrig) — siehe Wörter wie „Filmverleih“, „Autoverleih“ und „Kostümverleih“. „Call-a-Bike“ ist ein Fahrradverleih, die Bahn verleiht also selbstverständlich Fahrräder.
Bei allem Respekt: Nicht neu ist, das Richtigstellung als “Pedanterie” empfunden wird. Ich bitte dafür um Entschuldigung.
In der Sache:
Ich stellte auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches ab, welche entscheidend sind. Richtig ist, daß der Begriff umgangssprachlich abweichend benutzt wird. Eben diesen Umstand benennt Wahrigs Wörterbuch.
“Leihe gegen Geld” kann es demnach nicht geben. Sogenannte Leihverträge sind also oftmals Mietverträge. Ich gehe in der Tat davon aus, daß die Leihe nicht gegen Bezahlung erfolgen kann, da das Gesetz genau dies vorschreibt. Leihe ist eben nicht nur Überlassung auf Zeit.
__________________________________
§ 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
___________________________________
Sie legen den Begriff aus der Laiensicht aus, übersehen aber, daß der Begriff legaldefiniert (durch Gesetz) festgelegt ist.
Auf die Bezeichnung rechtlicher Laien kommt es nicht an. Diese Begriffe werden vom Gesetz definiert, nicht von Wahrigs Wörterbuch. Den von Ihnen in Zweifel gezogenen Umstand hat selbst “Wikipedia” inzwischen zutreffend aufgenommen.
Meine Darlegungen können anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches nachvollzogen werden.
Grüße
H. Stikum
Lieber Herr Stikum,
leider haben Sie nicht begründet, warum die Regeln des BGB in diesem Fall entscheidend sind, sondern es einfach behauptet. Ich halte das mit Verlaub gesagt, nicht nur für falsch sondern für den Tatsachen diametral entgegenstehend.
Wenn an der Bedeutung eines Wortes Zweifel bestehen, kann man dem Volk aufs Maul schauen (wie wird es benutzt?), den Duden heranziehen (was ist Sprachnorm?) oder sich der Sache sprachwissenschaftlich nähern.
Der vierte Weg, der den Sie gewählt haben, ist der unzuverlässigste: sich bei den fachsprachlichen Bedeutungen eines Wortes umzusehen. Und von den Fachsprachen ist keine so berüchtigt für ihren vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Umgang mit Wörtern wie die juristische.
Da Sie (im Gegensatz zu mir) vom Fach zu sein scheinen, erklären Sie mir doch mal mit gesundem Menschenverstand, warum eine sofortige Kündigung selbst dann etwas anderes ist als eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wenn eine sofortige Kündigung vertraglich möglich ist. Dann ist nämlich — sprachlich und nach dem gesunden Menschenverstand — sofort der nächstmögliche Zeitpunkt.
Das stimmt alles erst dann nicht mehr, wenn man sich dem Sachverhalt rückwärts und mit aufgesetzter Juristenbrille nähert — durch die es nämlich gar nicht um den Kündigungszeitpunkt geht, sondern um den Kündigungsgrund (reguläre oder außerordentliche Kündigung). Hier geben also Juristen kausale Beschreibungen mithilfe temporaler Sprachformen ab — sprachlich ein Unding. Diese Art, Dinge zu beschreiben ist sprachlich nicht natürlich, sie will in einem langen Studium wohl gelernt sein!
Mit Verlaub, Herr Stikum, aber diese Aussagen:
„Ich stellte auf die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches ab, welche entscheidend sind.“
und:
„Auf die Bezeichnung rechtlicher Laien kommt es nicht an. Diese Begriffe werden vom Gesetz definiert, nicht von Wahrigs Wörterbuch.“
ergeben, zumindest im vorliegenden Kontext, keinen Sinn.
Es gibt keinen, aber auch wirklich keinen Grund, anzunehmen, dass ich in meinen Beiträgen hier im Bremer Sprachblog die Sprache des Bürgerlichen Gesetzbuches verwende. Statt dessen verwende ich offensichtlich die deutsche Sprache, so, wie sie von deren Sprechern verwendet wird. Und die definiert der Wahrig zwar nicht, aber er bildet sie ab.
Da sie ja ein Freund des deutschen Rechtssystems zu sein scheinen, sagt Ihnen sicher der Begriff „Verständnishorizont“ etwas. Nach dem Verständnishorizont, den ich mit den Lesern des Sprachblogs und allen anderen Sprechern der deutschen Sprache — vielleicht mit Ausnahme einiger Rechtsanwälte — teile, sind die Begriffe verleihen und Fahrradverleih so definiert, wie es der Wahrig nahelegt.
Das hat nichts damit zu tun, dass ich „übersehe“, dass Begriffe aus der Alltagssprache eventuell im Rechtssystem speziellere Bedeutungen erhalten, sondern damit, dass das Rechtssystem für den Gebrauch der Alltagssprache völlig irrelevant ist.
[Nachtrag: Da waren Herr Hömig-Groß und ich in etwa gleich schnell mit unseren Antworten. Wenn ich seine — sehr viel schönere und besser begründete — rechtzeitig gelesen hätte, hätte ich mir meine gespart.]
Verehrte Herren,
Herr Hömig,
ich habe Bezug auf die Regeln des BGB genommen, da dort die Begriffe “Miete” und “Leihe” geregelt sind. Sie benutzen, wenn Sie von “Miete” und “Leihe” reden, juristische Fachtermini (unabhängig davon, ob Sie dies beabsichtigen). Insofern (oder besser insonah)“flüchte” nicht ich in die Fachsprache, vielmehr benutzen Sie einen Fachbegriff (Leihe).
Der Volksmund hält ja auch Begriffe wie etwa das “Pumpen” bereit …
Man könnte nun einwenden, daß die Begriffe “Miete” und “Leihe” schon vor der Definition im Gesetz verwendet wurden. Dies ist wohl zutreffend, allerdings halte ich es für sinnvoll, einen fachlich “besetzten” Begriff auch in seiner fachlichen Bedeutung zu verwenden. Die speziellere Regelung verdrängt die allgemeinere Regelung.
Zumindest im Geschäftverkehr macht dies aus Gründen der Rechtssicherheit Sinn. Derzeit schadet eine falsche Bezeichung (Leihe statt Miete) nicht, dies könnte sich nach zukünftigem Recht ändern (Vereinheitlichung durch die EU).Der fachliche Begriff wird dann den umgangsprachlichen Begriff verdrängen. Spätestens dann werden wir die Begriffe entsprechend ihrer rechtsgeschäftlichen Bedeutung benutzen müssen.
Zutreffend ist, daß ich “vom Fach” bin. Niemand will Ihnen eine abweichende, umgangssprachliche Verwendung der Worte “Miete” und “Leihe” verbieten. Ich weise lediglich darauf hin, daß die Beurteilung der Begriffe in der Praxis anhand des BGB erfolgt. Sie können demnach in der Videothek verlangen, einen Film “auszuleihen”, Sie schließen dennoch einen Mietvertrag. Der Jurist hält da den Ausspruch “falsche Bezeichnung schadet nicht” bereit.
Wenn wir auf die Sprachverwendung abstellen, dann sehen wir, daß es umgangsprachlich auch eine “größere Hälfte” gibt. Auch diese, mathematisch unmögliche Konstruktion tut sicherlich keinem Menschen “weh”. Dies ändert indessen nichts daran, daß es keine größere Hälfte geben kann. Oder denken Sie an das oft zitierte Problem, daß 0,99999 gleich 1 ist. Auch dies scheint dem gesunden Menschenverstand zu widersprechen.
Zugestimmt sei Ihnen, daß die juristisch Begrifflichkeiten oftmals dem “gesunden Menschenverstand” zuwiderlaufen zu scheinen. Diese Unnatürlichkeit, die Sie ansprechen, will in der Tat im Studium erlernt sein. Innerhalb des Systems empfindet man dann diese Unnatürlichkeit nicht mehr …Man könnte in diesem Zusammenhang natürlich auch von juristischer Verbildung sprechen …Der Nichtjurist empfindet demgegenüber eine gesunde Abneigung …
“Dem Volk aufs Maul schauen” ist zuweilen nützlich, aber, in nicht wenigen Fällen kommt (meist forciert durch Politiker) eine völige Falschverwendung heraus. Ich denke da an den “Quantensprung”. Ist es sinnvoll, diesen Unsinn mitzumachen?
Nun, “Pedanterie” war doch unser aller Anliegen … Eröffnet wurde zur Problematik des “Denglisch”. Sicherlich wird dieser Trend derzeit übertrieben, andererseits vergessen wir nicht, wie viel “Fremdwortgut” schon seit langer Zeit im Gebrach ist. Ein Beispiel: Wir reden von “WC” (kurz: “Klo”) und “Toilette”, benutzt noch jemand das Wort “Abtritt” ?
Herr Stefanowitsch,
es ist, gleichfalls mit Verlaub gesagt, unerheblich, ob Sie in diesem Sprachblog Bezug auf das BGB nehmen wollen oder nicht. “Miete” und “Leihe” sind, wie oben erwähnt, juristische Fachtermini.
In unserem Beispiel ging es um die Vermietung eines Fahrrades durch die Bahn. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte man nach meiner Auffassung im Geschäftsverkehr die juristische Bedeutung zugrunde legen.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, die Umgangssprache zu verwenden.
Soll ich Ihren Ausführungen (“da Sie ein Freund des deutschen Rechtssystems zu sein scheinen”) im Umkehrschluß entnehmen, daß Sie es nicht sind?
Sie machen offenbar den Fehler, anzunehmen, daß jeder Jurist dem System kritiklos ergeben sein müsse. Juristen bieten da stets einen guten Angriffspunkt. Ich werde mir ersparen, Ihnen vor dem Hintergrund Ihres Fachgebietes “Weltfremdheit” zu unterstellen (das wäre ein weiteres Klischee).
Ich bin ein Rechtsanwender, auf meine persönliche Auffassung kommt es bei der Beurteilung eines Sachverhaltes nach dem Gesetz nicht an.
Sie meinen sicherlich den Begriff “Empfängerhorizont”, wobei ich Ihnen beipflichte, daß der juristische Laie die Begriffe in der Regel wie von Ihnen dargestellt verwendet. Eine Ausnahme ist die Leihe unter Freunden, hier geht man selbstverständlich von kostenfreier Überlassung aus.
Nicht “einige Anwälte” sind der Auffassung, daß Leihe eine unentgeltliche Überlassung darstellt, sondern vielmehr alle Anwälte (da das Gesetz dies definiert). Es liegt in unserem Falle also kein juristischer Streitstand vor, die Begriffe liegen zweifelfrei in Form des Gesetzes vor. Da gibt es kein “vielleicht” und auch nicht “einige Rechtsanwälte”.
Eingedenk Ihres Berufes muß ich leider annehmen, daß Sie diesen Satz bewußt manipulativ abgefasst haben. Da wir hier keinen “Kampf” führen, sollte man von einer solchen Darstellung Abstand nehmen.
Zutreffend ist auch, daß das Rechtssystem regelmäßig keine Rolle für den Gebrauch der Alltagssprache hat.
Indessen sind die Bedeutungen des Rechtssystems im Alltag nicht irrelevant. Suchen Sie eine Filale der Bahn auf und begehren Sie die kostenfreie Überlassung eines Fahrrades entsprechend der umgangssprachlichen Bedeutung. Spätestens in diesem Augenblick erfahren Sie die praktische Relevanz der gesetzlichen Regeln.
Grüße
H. Stikum
Nachtrag:
Ich bitte zunächst, aufgetretene Fehler im vorherigen Text zu entschuldigen.
Ich vermute, daß zu Anfang die umgangssprachliche Bedeutung der Leihe durchaus der gesetzlichen Definition entsprochen haben wird. Man meint ja, wie erwähnt, wenn man einem Freunde etwas leiht, (in der Regel) daß man es ihm kostenfrei überlassen will.
Die “entgeltliche Leihe” dürfte eine Erfindung der Geschäftstreibenden sein. “Leihen” hört sich kostengünstiger als “mieten” an. Im Laufe der Zeit hat sich der Kunde daran gewöhnt, daß er für “Leihe” zahlen muß. Schließlich übernahm er die neue Sprachbedeutung. Ich werde meiner Theorie demnächst einmal nachgehen …
Interessant ist, daß sich im Bereich der Wohn- oder Geschäftsraumvermietung der Begriff der Leihe nicht durchgesetzt hat. Niemand spricht davon, eine Wohnung zu “leihen” …
Miete und Leihe werden ansonsten offenbar gleichgesetzt:
“Autoverleih in den USA — Mietwagen in den USA — easyCar.com
Finden Sie einen Mietwagen in den USA mit easyCar – die preiswerte Autovermietung in Miami. Buchen Sie Ihren Leihwagen in den USA heute online”
(Anzeige aus dem Internet)
Grüße
H. Stikum
Da mir im Nachtrag von Herrn Stikum nun ein paar Dinge bemerkenswert erscheinen, kommentiere ich auch noch mal kurz; trotz der Tatsache, dass diese frische Diskussion ja in einer merkwürdig von den Zeitläuften abgehängten Ecke des Sprachblogs stattfindet.
Zuerst eine ganz persönliche Empfindung: Ich freue mich, dass das „Gespräch“ in ruhigere Fahrwasser gerät – da war m.E. viel dem Thema eigentlich nicht angemessene Erregung drin. Oder verhöre ich mich da?
Warum das so sein könnte, davon habe ich gestern zufällig beim Lesen einer Sprachglosse von Max Goldt einen entfernten Geruch in die Nase bekommen: Er bezeichnete dort das Sprachgefühl den kleinen Bruder des Rechtsbewusstseins – passend und irgendwie dicht am Thema, denn Recht und Rechtsbewusstsein haben ja in etwa so viel miteinander zu tun wie Sprache und Sprachgefühl. Hier ist schon mal des einen Eule des anderen Nachtigall, ich vermute im Wesentlichen gesteuert von Alter und Erfahrung. Streiten lässt sich dabei sowohl über Form als auch Inhalt als auch – insbesondere – Methode. Denn wie bestimmt man, was richtig ist? Oder wer bestimmt es? Ich denke, wir Sprachbenutzer müssen einfach damit leben, dass ein von uns nicht steuerbarer Wandel stattfindet.
Damit komme ich langsam zu den Dingen, die ich anmerken wollte: Beispiele für den stillschweigenden Bedeutungswandel von Wörtern wie sie Herr Stikum genannt hat, gibt es viele. Ich finde auch den Ansatz interessant, auf die potenziellen Interessen zu schauen. Was Herr Stikum hier für Leihe und Miete vermutet, lässt sich – aus vermutlich ähnlichen Gründen – auch für das Wort „gratis“ beobachten. Ich (52 Jahre alt, humanistisches Gymnasium) höre hier noch sehr deutlich „zum Dank“. Heute wird das Wort meist synonym für „kostenlos“ eingesetzt, was häufig korrekt sein kann, aber nicht immer korrekt sein muss. Denn ich kann etwas jemandem zum Dank ja auch billiger überlassen, nicht umsonst. Ich bin weit davon entfernt, die heutige Bedeutung eines Wortes über seine ursprüngliche Bedeutung definieren zu wollen, ich halte es da eher mit Wittgenstein. Dennoch muss ich beklagen (ob es wirklich so ist wäre eine Frage für den Sprachwissenschaftler, hören Sie mich Herr Stefanowitsch?), dass die Zahl der plurivoken Wörter durch solche Bedeutungswandel in meinen Augen stetig wächst, denn die Wörter verlieren ja deswegen noch lange nicht ihre alte Bedeutung.
Nun könnte man sagen: Na und? Ich finde das aber problematisch, denn bei manchen Wörtern sind „alte“ und „neue“ Bedeutung in der Benutzung so gleichmäßig verteilt, dass ich beim Lesen – oder schlimmer noch Hören – eine geistige Vollbremsung machen muss, um erst mal im Kontext umfänglich zu prüfen, welche der beiden Bedeutungen denn hier geplant ist. Schöne Beispiele dafür sind die Wörter Untiefe (tief oder flach?), Kontrahent (Partner oder Gegner?); Dauerbrenner des Grauens ist für mich das Wort Sanktion, bei dem oft auch der Kontext die intendierte Bedeutung nicht preisgibt.
Eine andere, hierzu passende Kategorie ist die fehlerhafte Verwendung von Wörtern, Musterbeispiel ist das Pärchen „anscheinend“ und „scheinbar“. Ansonsten bin ich bei sprachlichen Fehlern oder Ungenauigkeiten ein Muster an Toleranz – man versteht ja trotzdem was gemeint ist –, aber hier geht mir, speziell als Leser (gegen Versprecher lässt sich weniger machen als gegen Verschreiber) der Hut hoch: Da muss ich nämlich die ganze Denkarbeit leisten, die sich der Autor gespart hat.
Damit bin ich bei einem Thema, das Herr Stikum gestreift hat und das auch mich sehr bewegt: (Sprach-)Fehler in diesem Blog und seinen Kommentaren. Ihre Wahrnehmung und Bewertung ist vermutlich durch keine Rahmenvereinbarung abzudecken, aber ich plädiere ganz entschieden dafür größtmögliches Verständnis! Ein Blog ist ein schnelles und aktuelles Medium, die Kommentare sind es noch mehr. Für mich ist es in meinen Alltagswirren genug Arbeit, meine Gedanken auf einigermaßene Richtigkeit zu prüfen, bevor ich mich – in der Regel unter Zeitdruck – hier äußere. Selbst diese fundamentale Prüfung klappt leider nicht immer befriedigend – manchmal schreibe ich Sachen, für deren offensichtliche Fehlerhaftigkeit oder Ungenauigkeit ich mich hinterher schäme. Zum Lektor will ich meine Kommentare aber deswegen keinesfalls geben. Hier also rate ich zum Motto „Friede den Kommata (mein Sohn lernt in der Schule „Kommas“, ich zucke jedes Mal zusammen), Krieg der Denkfaulheit!“
Guten Tag,
ich danke für Ihre Stellungnahme und die Ausführungen zu weiteren Gedankengängen.
Ich bin der Auffassung, daß der “erregte” Ton, den Sie erwähnen, zu Anfang tatsächlich bestand. Ich habe durch meine kurze Bemerkung zu einer Stellungnahme provoziert, dies ist gelungen. Meine Anwort auf Ihre ersten Beiträge bestand in der der Darlegung der juristischen Bedeutung der Begriffe “Leihe” und “Miete”. Dieses Vorgehen mag manchen Teilnehmer etwas unangenehm berührt haben (“schulmeisterlicher” Eindruck). Ich wollte indessen lediglich darauf aufmerksam machen, daß in dem Beispielsfalle “Fahrradverleih”, von einem rechtsgeschäftlichen Vorgang (Gebrauchsüberlassung) geredet wird. Für diesen rechtsgeschäftlichen Vorgang finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Eine Diskussion über die umgangssprachliche Bedeutung erübrigt sich für diesen Vorgang, da qua Gesetz die Anwendung des Schuldrechts erfolgt.
Ansonsten steht es ohne Zweifel steht es jedem Menschen frei, sich der Umgangssprache zu bedienen.
Wir sind von der Ausgangsproblematik zunächst sehr weit abgekommen, nun scheinen wir uns ja wieder zu “fangen” …
Nun, was “richtig” ist, bestimmt sich oftmals nach dem Kontext der Verwendung …
“Steuernd” einwirken können wir zumindest in unserem unmittelbaren Umfeld. Durchdachte Sprachverwendung kann so “abfärben”…
Ja, das Wort “gratis” (eigentlich “aus Freundlichkeit”) ist ein gutes Beispiel. Wörter werden bedeutungsverengt … Andere Wörter verlieren ihre eigentliche Bedeutung vollständig. Nehmen wir das Wort “sympathisch” (sympátheia), welches statt Mitleid, Mitgefühl nun die Zuneigung meint.
“Dauerbrenner des Grauens” gibt es auch bei den Abkürzungen, es seien “SMS” (Short Message Service), “LCD — Display” (Liquid Crystal Display) und “HIV — Virus” (Humanes ‑Immundefizienz — Virus) aufgezählt. Es ist offensichtlich, daß vielen Mitmenschen nicht mehr bekannt ist, was hinter den Abkürzungen steckt. So wurde aus “SM” die “SMS”, die Bezeichnung “SMS” gilt nun als “richtig”. Sie sehen, falsch kann auch richtig werden …
Für Ihre Nachsicht hinsichtlich der Fehler sei gedankt. Ich finde es dennoch bedenklich, daß wir an dieser Stelle “weich” werden und Flüchtigkeitsfehler auf Zeitmangel schieben. Man sollte sich die Zeit nehmen, wenn ein Thema wichtig erscheint … Leider gelingt mir die Umsetzung meiner Zielsetzung keineswegs immer …
Zu meiner Theorie (Wort “Leihe”)
Möglicherweise liegt eine Verwechselung der Begriffe “Lehen” und “Leihe” vor. Das Lehnsverhältnis bildete sich aus dem römischen Klientelverhältnis und Anteilen der Regeln der vorfeudalen Stammesgesellschaft. Das Lehen war zu Anfang ein wechselseitiges Verhältnis. Der Lehnsempfänder schuldete Nauralleistungen, der Lehnsherr Unterstützung. Im Spätmittelalter wurden daraus Geldabgaben. Aus der sogenannten Erbleihe entwickelt sich die Miete. Mit der Rezeption des römischen Rechtes (Corpus Iuris Civilis) wird das alte deutsche Recht verdrängt. Die “locatio conductio” (Miet — Pacht- Dienst — und Werkvertrag) kommen zur Anwendung. Die im römischen Recht schon bekannte Leihe (“Commodatum”) ist dort als unentgeltlich definiert. Leihe und Miete werden nun genau unterschieden.
Somit könnte die Annahme, daß Leihe entgeltlich sei, ein “Erbe” aus alter Zeit sein. Diese Theorie muß die zuvor genannte Annahme nicht ausschließen.
Ein “tröstendes” Wort aus der Vergangenheit:
“Die deutsche Sprache ist die tiefste, die deutsche Rede die seichteste.” — Karl Kraus, Die Fackel 406/412 152
Gruß
H. Stikum
Apropos “LCD-Display” und “HIV-Virus”
Vor kurzem habe ich festgestellt, daß es dafür mittlerweile ein Wort gibt: RAS-Syndrom. Die Wikipedia listet den Ausdruck allerdings noch als “scherzhaft”.
Daß sich SMS durchgesetzt hat, hätte man eigentlich absehen können. SM ist ja schon ziemlich eindeutig vorbelegt und fällt daher weg. Und “Kurznachricht” ist ein viel zu langes Wort für so einen kurzen Text. 😉
Sie haben ein interessantes Beispiel benannt. Ich werde die Entwicklung des Begriffs weiterverfolgen …
Nun, bei der Abkürzung “SMS” bin ich nicht überzeugt, daß man sie wählte, um die Verwechslung mit einer der anderen Bedeutungen von “SM” (Sadomaso) zu vermeiden. In einer Zeit, in der offen auch über SM — Praktiken geschrieben und geredet wird, habe ich meine Zweifel an der “Vermeidungstheorie”.
Zudem hatte und hat die Abkürzung “SM” ja auch andere Bedeutungen. So früher als “Seine Majestät” (auch in “SMS” = Seiner Majestät Schiff). Weitere Bedeutungen sind “Seemeile”, “San Marino” , “Skelettmuskulatur” , Samarium (Ordnungszahl 62 im Periodensystem der Elemente) und viele andere Begrifflichkeiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/SM
Die Abkürzung “SMS” wird zudem auch in der Bedeutung “Sadomasoszene” verwendet … Offenbar wird diese Verwechslungsgefahr nicht gefürchtet. Eine Verwechslungsgefahr ist somit theoretisch auch bei Verwendung von “SMS” gegeben. Weitere Beispiele:
http://de.wikipedia.org/wiki/SMS_%28Begriffskl%C3%A4rung%29
Im Gespräch ergibt sich die gewollte Bedeutung jedoch aus dem Satzzusammenhang. Insofern sehe ich keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung von “SM”. Die Ankündigung “Ich sende dir eine SM” läßt sich schwerlich mit der Ankündigung von Sadomasoaktivitäten verwechseln …
Ich bin der Auffassung, daß viele Menschen die Bedeutung des jeweiligen Akronyms nicht kennen, man verwendet die Abkürzung selbst als Begriff (ohne sich Gedanken über die Bedeutung zu machen). Nehmen Sie als Beispiel LASER oder LSD … recht wenige Mitmenschen werden Ihnen benennen können, was dahinter steckt … und, kaum jemand wird sich die “Langform” merken können …
Wie die Abkürzungen, so greifen auch die Pleonasmen um sich.
Die Unkenntnis der Begriffe ist keineswegs nur bei weniger gebildeten Menschen zu finden, viele Pleonasmen sind gerade bei Akademikern sehr beliebt. So “versteckte” Pleonasmen, wie etwa die gerne verwendete Zusammensetzung “diametral gegenübergesetzt”. Oder: “aufoktroyieren”.
Gruß
H. Stikum
Uff, da habe ich beim Verfassen von Nr. 5 haarscharf neben das Fettnäpfchen getreten!
Guten Abend,
schön ist doch auch die “Versicherungsprämie”, oder, Herr Stikum?